Frage an Michael Grosse-Brömer von Heinz - Leo L. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Grosse - Böhmer!Q
Sie schreiben an Herrn Hubertus von Beauvais, dass zukünftig im Rahmen des Wettbewerbes im Schornsteinfegerhandwerk doppel qualifizierte Handwerken, mit allen Aufgaben an einer Heizungsanlage betraut werden könnten.
Die Ausbildung des Heizungsmonteurs beinhaltet notwendigerweise Kenntnisse im Bereich der sogenannten Abgasführung, Kenntnisse der Elektro - ,Gas - und Feuerungstechnik . Im Rahmen der Installation einer Heizungsanlage, wird der Heizungsbauer also auch das Abgassystem , das eine Einheit mit der Anlage darstellt, erstellen. Schornsteinfeger verfügen über keinerlei ähnliche praktische Kenntnisse. Ihr Hinweis auf die zusätzliche Qualifikation von Heizungsinstallateuren im Schornsteinfegerhandwerk ist dahingehend eher absurd, da das Reinigen von Abgasrohren sicherlich keiner zusätzlichen Ausbildung bedarf. Die Zuständigkeit der Schornsteinfeger beschränkt sich ausschließlich auf die Abgasführung. Insofern ist die Aussage, Schornsteinfeger trügen erheblich zur sogenannten Feuer - und Betriebssicherheit einer Heizungsanlage bei, unsinnig. Die jährlichen Messungen sind Momentaufnahmen und haben keinerlei Aussagekraft im Hinblick auf die intakte Technik. Ich halte es für grob fahrlässig, wenn den Menschen suggeriert wird, der Schornsteinfeger überprüfe die Technik einer Anlage, was er nicht kann, aber auch gar nicht darf. Dieser Irrglaube ist mitverantwortlich dafür, dass Betreiber von Anlagen diese möglicherweise nur dann warten lassen, wenn der Feger bei Messungen Beanstandungen hat. Zum Schluss noch ein Hinweis. Niemand wird behaupten, dass die Abgasuntersuchung beim Kfz. Rückschlüsse auf den technischen Zustand des Fahrzeugen zulässt. Also AU ohne Beanstandung = Bremsen O.K. Ich freue mich auf Ihre Antwort auf meine Einlassungen!
Mit freundlichem Gruß
Heinz - Leo Laturell
Sehr geehrter Herr Laturell,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Name ist übrigens Grosse-Brömer und nicht Grosse-Böhmer.
Sie schreiben, dass eine zusätzliche Qualifikation von Heizungsinstallateuren im Schornsteinfegerwesen absurd ist, das sehe ich anders. Da es sich bei Schornsteinfegern und Heizungsbauern um zwei völlig verschiedene Berufsbilder mit unterschiedlichen Ausbildungsfeldern und Zuständigkeiten handelt, ist eine Zusatzqualifikation sehr wohl erforderlich.
Der Schornsteinfeger trägt meiner Meinung nach auch zur Betriebssicherheit einer Heizungsanlage bei. So wurden beispielsweise im Jahr 2006 rund 1,2 Millionen Mängel an bestehenden und 515.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen durch Schornsteinfeger aufgedeckt. Darüber hinaus wurde bei ca. 203.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.
Nun zu der von Ihnen angesprochenen Abgasuntersuchung im Fahrzeugbereich. Im Gegensatz zu der AU bei den Kfz ist die Messung an Feuerungsanlagen leicht manipulierbar. Ein Grund dafür ist z. B., dass nach Anlage III Abschn. 1.1 der 1. BImSchV die Messungen an der Messöffnung im Kern des Abgasstroms, d. h. laut § 2 Nr. 8 dem Teil des Abgasstroms, der im Querschnitt des Abgaskanals die höchste Temperatur aufweist, durchzuführen ist. Wird die Messung bewusst oder unbewusst an anderer Stelle durchgeführt, ist der ermittelte Abgasverlust geringer als der tatsächliche. Somit wäre es sehr einfach, nach einer durchgeführten Wartung das Messergebnis zu schönen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB