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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Hubertus von B. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Hubertus von B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

jedes Jahr kommt bei mir - und nicht nur vermutlich bei mir - Ärger auf, wenn der Bezirksschornsteinfeger seine Emmisionsmessung bei meiner Oelheizung durchführen will. Die gleiche Aufgabe hat - meistens Tage oder Wochen zuvor - die Heizungsfirma im Rahmen des Wartungsvertrages erledigt. Und gleichzeitig wurden dann auch notwendige Teile ausgetauscht.
Wann sind wir in Deutschland endlich so weit, daß der gesetzlich vorgeschriebene Besuch des Schornsteinfegers bei gleichzeitiger Wartung durch eine anerkannte Heizungsfirma abgeschafft wir ?? Beide, der Schonrsteinfeger und die Heizungsfirma führen die gleichen umweltschonenden Maßnahmen durch.
Was den TÜV bei Kraftfahrzeugen angeht, ist diese Überprüfung mittlerweile ja auch aus der staatlichen Kontrolle ausgegliedert. Eine Veränderung hinsichtlich der Zwangsinspektion durch einen Schornsteinfeger - dies ist im endeffekt eine "Lizenz zum Gelddrucken" - sollte und müßte heute nicht mehr bestehen.

Meine konkrete Frage: Ist in dieser Hinsicht mit einer Gesetzesnovellierung zu rechnen oder ist die Lobby der Schornsteinfeger sooooooooooo groß ?

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Huberts v. Beauvais.

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Sehr geehrter Herr von Beauvais,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die sogenannten "Doppelmessungen" (Wartung durch den SHK-Betrieb und verpflichtende Messung nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung) ansprechen.

Nach dem vom Bundeskabinett am 12. März 2008 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens kann der Verbraucher bei den Messungen nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung künftig zwischen folgenden zwei Varianten selbst wählen:

1. Wer sich über die sogenannten "Doppelmessungen" ärgert, kann zukünftig alles aus einer Hand machen lassen, indem er einen doppelt qualifizierten Handwerker (nämlich einer, der mit dem SHK-Handwerk und mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist) mit der Vornahme der Wartung und der Messung beauftragt.
2. Verbraucher, denen die bewährte neutrale Beratung durch den Schornsteinfeger wichtig ist, beauftragen hingegen wie bisher einen Angehörigen des SHK-Handwerks mit der Wartung und einen "Nur-Schornsteinfeger" mit der Messung nach der 1. BImschV.

Mit dieser Regelung wird der Wettbewerb gestärkt aber gleichzeitig auch sichergestellt, dass der hohe Standard an Betriebs- und Brandsicherheit sowie beim Umweltschutz erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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