Frage an Michael Grosse-Brömer von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
ich habe mit Interesse Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Ruf gelsesen. Auch mich interessiert die von ihm angesprochene Problematik sehr und ich habe in dieser Sache auch schon mit mehreren Abgeordneten über diese Seite Kontakt aufgenommen. Im Gegensatz zu vielen Ihrer Kollegen wissen Sie um die Problematik, was ich Ihnen hoch anrechne. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung mit Abgabe und Kostenrückerstattung halte ich aber für kompliziert und nicht ganbar. Viele Besitzer dürften nicht mehr über Kaufbelege verfügen um Ansprüche geltend zu machen. Wäre es nicht sinnvoller und mit weniger Aufwand verbunden in den Gesetzestext eine Regelung zum Altbesitz einzufügen, etwa:
"Von der Neuregelung der Energiegrenze unberührt bleiben Geschoss-Spielzeuge, die von [Datum des BKA-Bescheids einsetzen] bis [Datum des Inkrafttretens des Gesetzes einsetzen] auf Basis eines BKA-Bescheids mit einer Energiegrenze bis 0,5 Joule rechtmäßig erwerbbar waren." ?
Bis 2003 lag die Energiegrenze für Spielzeuge allgemein bei 0,5 Joule. Daher glaube ich auch nicht, dass durch Altbestände die Anzahl von Augenverletzungen bei Jugendlichen signifikant erhöht würde...
Auch wenn Sie kein Mitglied des Innenausschusses sind, würden ich mich freuen, wenn Sie mir Ihre Sicht dazu mitteilen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
M.Behr
Sehr geehrter Herr Behr,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht. Vor allem Dank für Ihr Lob, dass man als Abgeordneter ja nicht unbedingt gewohnt ist…
Über die Plattform abgeordnetenwatch.de habe ich meine Auffassung zu der aktuellen Debatte über das Waffenrecht ausführlich erläutert. Ich sehe dabei auch die Problematik der Rückgabe mit Kostenerstattung. Die gesetzliche Regelung eines Rückwirkungsausschlusses, denn das dürfte Ihr Formulierungsvorschlag letztlich sein, ist sicher eine Möglichkeit der Problemlösung.
Da der Rechtsausschuss, in dem ich ordentliches Mitglied bin, bei dieser Thematik nur mitberatend ist, möchte ich sie bitten, sich mit Ihrem Vorschlag an den für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständigen Berichterstatter im federführenden Innenausschuss, Herrn Reinhard Grindel, MdB zu wenden. Er begleitet den weiteren Ablauf direkt und hat insoweit die bessere Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren.
Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB