Frage an Michael Grosse-Brömer von Heiner F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer
Anlässlich der Bundesratsinitiative des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting - Bundesrats-Drucksache 701/07 - möchte ich Ihnen einige Fragen zu Ihrer Position gegenüber dieser Initiative stellen.
1. Inwieweit sind Ihnen die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der aktuellen Messerverbote in Deutschland bekannt ?
2. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten einer Umsetzung der verschärften Verbote hinsichtlich verwaltungstechnischer und praktischer Durchführbarkeit und erheblicher Einschränkungen für den Bürger, wenn Sie folgende Punkte berücksichtigen
a) verstärkter Personalabbau der Polizei
b) in Großbritanien ist dieses Verbot fehlgeschlagen
c) in der Schweiz soll das Messerverbot gelockert werden
d) ein liberaleres Waffengesetz im Nachbarland Österreich
e) hiermit würden alle Bürger pauschal zu Kriminellen die in ihrer Freizeit oder aus beruflichen Gründen ein Messer bei sich führen um dieses als Werkzeug zu nutzen
f) viele Handwerk- und Gewerbetreibender, hätten nur noch einen begrenzten Zugriff auf benötigtes Werkzeug
g) wie sollen die wirtschaftlichen Schäden durch dieses Verbot aufgefangen werden
h) die Kosten, die diese Initiative für sich verursachen würde
i) für Kriminelle bietet sich eine Vielzahl von Tatmitteln auch ohne ein Messer zu benutzen, jeglich Tatmittel zu verbieten wird kaum möglich sein.
Beispiel:
Man kann Wege- und Häuserbau mit Steinen nicht verbieten, genauso wenig wie Zaunbau mit Holzlatten, Wälder wegen verfügbarer Holzknüppel oder Montagearbeiten mit Schraubendrehern
Da ich täglich für sämtliche Schneidarbeiten ein Messer bei mir trage würde mich dieses Verbot hart treffen und mich in meiner Freiheit einschränken.
P.S.:Und ich denke nicht das sich tatsächlich Kriminelle an dieses Verbot halten würden, zumal wenn das so wäre würde es keine Kriminalität geben. Die wohl meisten Gewaltverbrechen mit Messer geschehen mit ganz normalen Küchenmessern, wie sie wohl jeder zu Hause hat.
Vielen Dank für Ihre Antwort
H.Förster
Sehr geehrter Herr Förster,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen und momentanen Diskussionen des Waffenrechts sind mir natürlich gut bekannt. Bereits im Jahr 2002 sind Beschränkungen für das Führen und Tragen bestimmter, als gefährlich eingestufter Gegenstände durch die Änderung des Waffengesetzes erfolgt.
Da das deutsche Waffenrecht bereits zu den schärfsten der Welt gehört, halte ich weitere Einschränkungen nur nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung für vertretbar. Mit Ihnen bin ich auch der Auffassung, dass eine Kriminalisierung von Bürgern vermieden werden muss (zB beim Grillen in öffentlichen Anlagen, wenn man ein Messer bei sich führt).
Da in vielen Punkten wegen der Änderung des Waffenrechts noch Klärungsbedarf besteht, wird es im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 13. Februar 2008 eine Öffentliche Anhörung geben, in der genau die Punkte erörtert werden, die Sie aufgelistet haben. Auch der von Ihnen angesprochene Vorschlag des Berliner Innensenators Dr. Erhard Körting (SPD) wird in dieser Anhörung analysiert und bewertet werden.
Der Vorschlag von Herrn Körting (Bundesratsdrucksache 701/07) sieht im Übrigen nur vor, das Tragen von weiteren, im Gesetz noch nicht erfassten Messern bestimmter Klingenformen und mit einer Klingenlänge über 12cm zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu verbieten. Der Vorschlag sieht jedoch auch Ausnahmen, z.B. für Jäger bei der Jagdausübung, vor, damit das Gesetz in der Praxis handhabbar bleibt. Auch sollen der Besitz, das Tragen im eigenen Haus oder das Mitführen in Werkzeugkoffern von der Gesetzesänderung nicht betroffen sein. Ebenso sollen die Messer, die als "Werkzeug" oder als Arbeitsmesser im Handwerk gelten, nicht von dem Änderungsvorschlag erfasst sein.
Wir haben nun das weitere Verfahren abzuwarten. Im zuständigen Innenausschuss ist mein niedersächsischer Kollege Reinhard Grindel der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU. Bei weiteren speziellen Fragen können Sie sich direkt an ihn wenden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB