Frage an Michael Grosse-Brömer von Rainer B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brömer,
zurzeit laufen ja Beratungsgespräche im Bundestag und in den Ausschüssen zur Novellierung des Waffengesetzes. Nachdem schon das BKA mit einem Feststellungsbescheid am 18.04.04 die Geschoßenergie für Spielzeugwaffen auf 0,5 Joule festlegte, hatten auch mehrere Ausschüsse (nicht zuletzt das BMI) in 2007 unter anderem eine Empfehlung ausgesprochen, bei der nächsten Novellierung die z.Z gültige Grenze von 0,08 Joule auf unbedenkliche 0,5 Joule anzuheben.
In einer Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates, Drucksache 838/1/07 In 28, heißt es noch:
„Im Ergebnis muss für Geschossspielzeug zur bis zum 1. April 03 geltenden Rechtslage zurückgekehrt werden….. Die Rückkehr …ist auch unter dem Gesichtspunkt der inneren Sicherheit vertretbar“
Von all diesen Empfehlungen für eine 0,5er Regelung ist aber in den Plenarprotokollen des Bundesrates in der 840 Sitzung oder im Protokoll der 137. Sitzung des Bundestages nicht mehr die Rede.
Unter anderem verließen sich Händler und Käufer auf den Feststellungsbescheid BKA, bekräftigt durch die Empfehlung des BMI und der Frühjahrs Innenministerkonferenz 2007 wo noch eine Anpassung auf 0,5 Joule empfohlen wurde.
Sollte diese Anpassung nun nicht erfolgen würde dies zu einem riesigen Dilemma führen, da alle bis dato verkauften Spielzeugwaffen bis 0,5 Joule, auf einmal unter das Waffengesetz fallen würden und es zu einer sinnlosen Kriminalisierung von Kinderzimmern kommen würde. Wie stehen Sie zu dieser Problematik? Ist dies noch ein Thema in den derzeitigen Beratungen?
Ich möchte noch erwähnen dass es mir hier nicht um die Neuregelung des Anscheinsparagraphen geht, der zwar zu Begrüßen ist, jedoch nicht Inhalt meiner Frage oder ihrer Antwort sein sollte.
Vielen Dank für ihre Antwort
MfG
Blümler
Sehr geehrter Herr Blümler,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, in der Sie die Novellierung des Waffengesetzes ansprechen.
Ich teile Ihre Bedenken hinsichtlich der gegenwärtigen Klassifizierung von Kinderspielzeug nach Geschossenergiegrenzen und den damit verbundenen rechtlichen Folgen. Aber seien Sie versichert: Niemand möchte eine Kriminalisierung von Kinderzimmern.
Der von Ihnen angesprochene Regelungskonflikt weist jedoch nicht nur besagte Wertungswidersprüche, sondern auch einen europarechtlichen Hintergrund mit daraus resultierendem Handlungsbedarf auf. Gemäß der EU-Spielzeug-Richtlinie (88/378/EWG) und der diese konkretisierenden DIN EN 71-1 gelten sämtliche Spielzeugwaffen als Spielzeug, dessen Handel und Verkauf die Mitgliedstaaten im Sinne eines funktionierenden Binnenmarktes nicht behindern dürfen.
Den genannten Konflikt zwischen dem nationalen und dem europäischen Recht plant die Regierung im Rahmen der Gesetzesberatungen zur anstehenden Novellierung des Waffengesetzes mit einer Änderung von Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 der Anlage 2 zu § 2 II – IV WaffG zu beheben. Diesbezüglich besteht laut Informationen des Bundesinnenministeriums ressortübergreifend mit anderen Ministerien folgender Kompromissvorschlag:
"Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a(neu) ausgenommene Waffen 1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen bauartbedingt auch starre Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule erteilt wird oder wenn aus ihnen bauartbedingt ausschließlich elastische Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse den jeweiligen Grenzwert übersteigt."
Folglich bestehen im Rahmen der Gesetzesberatungen zur Waffengesetz-Novelle Änderungsbestrebungen, die Ihre Anfrage betreffen. Die Entwicklungen dieser Änderungsvorschläge gilt es im einzelnen zu verfolgen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Ferner habe ich Ihre Anfrage an meinen Kollegen Herrn Siegfried Kauder, MdB - der für die Union im mitberatenden Rechtsausschuss Berichterstatter ist - mit der Bitte um Kenntnisnahme weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB