Frage an Michael Grosse-Brömer von Falk S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden mir und meinem Lebenspartner bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die meinen verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.
Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?
Mit freundlichen Grüßen
Falk Siede
Sehr geehrter Herr Siede,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Wie Sie richtig schreiben, trat im Jahr 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit wurden bestehende Ungerechtigkeiten zu Lasten eingetragener Lebenspartnerschaften beseitigt.
Zusammen mit meiner Fraktion geht es mir darum, Verlässlichkeit und Verantwortung im menschlichen Zusammenleben zu stärken. Eine auf Dauer angelegte Partnerschaft, in der einer für den anderen einsteht und sorgt, entlastet an vielen Stellen die Allgemeinheit und entspricht unserer Forderung nach Subsidiarität und Eigenverantwortung. Solche Verantwortungsübernahme halte ich für richtig und werde sie weiterhin unterstützen. Die rechtliche Annäherung von Lebenspartnerschaft und Ehe ist dafür ein geeigneter Schritt gewesen.
2006 wurde ein Entwurf für das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz und 2007 ein weiteres Ergänzungsgesetz zum Adoptionsrecht in den Bundestag eingebracht.
Dieser Entwurf betrifft auch die von Ihnen als "diskriminierend" empfundenen Felder des Sozial-, Steuer- und Beamtenrechts. So kritisieren Sie zum Beispiel die Erbschaftssteuer. Hier sieht die gerade verhandelte Reform der Erbschaftssteuer vor, den Steuerfreibetrag für Lebenspartner von zurzeit 5200 Euro auf 500.000 Euro anzuheben. Damit wird eine "Diskriminierung" abgebaut, denn künftig haben Lebenspartner den gleichen Freibetrag wie Ehepartner.
Die Ehe wird durch Art. 6 unseres Grundgesetzes auch und gerade im Hinblick auf gemeinsame Kinder besonders geschützt. Daher sind auch die Fragen des Adoptionsrechts im Lebenspartnerschaftsgesetz besonders strittig. Bei einer Adoption muss immer das Wohl des Kindes entscheidend sein. Für die Entwicklung eines Kindes empfinde ich persönlich die Möglichkeit einer Beziehung zu einem Vater und einer Mutter als besonders wichtig. Niemand wird unterstellen, homosexuelle Partner wären grundsätzlich schlechtere Eltern. Daraus aber die Forderung nach einer Festschreibung in der Rechtsordnung herzuleiten, halte ich für falsch. Eine Adoption darf nicht Mittel zum Zweck einer Erwachsenenbeziehung sein. Sie soll und muss ihrem Wesen nach einzig dem Kind dienen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB