Portrait von Michael Grosse-Brömer
Michael Grosse-Brömer
CDU
23 %
/ 13 Fragen beantwortet
Frage von Hermann R. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Hermann R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Grosse-Bömer,

in der plusminus-Sendung vom 20.November 2007 wird über Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobiliendarlehen berichtet ( http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?uid=1ew1advn43bucfl8&cm.asp ).

ZITAT:
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
ZITATENDE.

Das kann ggf bedeuten, dass Erwerber von Grundeigentum einen Teil des Kaufpreises zweimal zahlen. Mit Blick auf die aktuelle Krise an den Finanzmärkten ist zu erwarten, dass Gläubiger (Finanzinvestoren, aber auch Banken) in der nächsten Zeit alles tun, um zu Liquidität zu kommen – da kommt eine solche Gesetzeslücke natürlich gerade recht. (Insofern ist sicher auch mit einer zügigen Zunahme missbräuchlicher Verwertungen von Darlehen zu rechnen.)

Dieser Umstand ist der Bundesregierung laut einer dpa-Meldung bekannt, es haben wohl schon einige Ausschußberatungen und Anhörungen zu dem Thema stattgefunden(dpa sl yydd z2 pi 241148 Okt 07).
Ich möchte die Frage an Sie richten, ob bis zum heutigen Zeitpunkt (26.11.2007) seitens der der Bundesregierung oder der CDU-Bundestagsfraktion in dieser Sache irgendetwas konkret unternommen wurde.
Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Frage würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß

Hermann Rache

Portrait von Michael Grosse-Brömer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rache,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Seit etwa zwei Jahren nehmen die Verkäufe von Krediten von Banken an Dritte zu, und die Berichte über Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die nach dem Verkauf ihrer Kredite von ihrer Bank an Finanzinvestoren in große finanzielle Probleme geraten sind, häufen sich. Verkäufe notleidender, aber auch ordnungsgemäß bedienter Kredite sind mittlerweile gängige Praxis in allen drei Säulen des deutschen Bankenwesens. Betroffen von den Kreditverkäufen sind nicht nur Not leidende Kredite, also wenn Kunden etwa Schwierigkeiten mit der Ratenzahlung haben. Zunehmend werden auch ordnungsgemäß bediente Darlehen in die Verkaufsportfolios gepackt.

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verkennt weder die betriebswirtschaftliche Bedeutung für die Institute noch die mittelbar positiven Effekte für die Volkswirtschaft, die sich aus den Kreditverkäufen ergeben. Mangelnde Information ist aber beim Verkauf das Hauptübel. Wir halten daher eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fand am 19. September 2007 ein Fachgespräch zum Verkauf von Kreditforderungen mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Der Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxis, Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite an in- oder ausländische Stellen – auch solche außerhalb der EU und des EWR – zu verkaufen, wird derzeit geprüft, ob und inwiefern gesetzliche Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs angezeigt sind. Insbesondere ist zu erörtern, ob und inwiefern die Transparenz für die Kreditnehmer zu verbessern ist.

Die Prüfung sollte nach Ansicht der Union abgewartet werden, bevor gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden. Für die Union könnte eine Selbstverpflichtung der Banken ein symbolisches Ziel sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Auf Dauer bedarf es verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft. Ob ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Kredits durch die Bank an Dritte für den Kreditnehmer – wie von Teilen der SPD angedacht – Sinn macht, ist zweifelhaft. Denn zum einen würde die in dem Kreditzins eingepreiste Vorfälligkeitsentschädigung dann möglicherweise entfallen. Zum anderen könnte dieses den Verkauf von Krediten zur Portofoliobereinigung und Freisetzung von Eigenkapital bei den Banken verzögern bzw. unmöglich machen. Mit den Rechtspolitikern sind darüber hinaus Änderungen im BGB und im Zwangsvollstreckungsrecht zu diskutieren, um gehäuft auftretende Problemfälle bei einer Zwangsvollstreckung von notleidenden Krediten durch Dritte begegnen zu können.

Konkret schlägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende drei Maßnahmen vor:

- Erstens ist der Kreditnehmer schon bei der Aufnahme des Kredits ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Kredit verkauft werden kann.
- Zweitens ist der Kreditnehmer über den Verkauf des Kredits unverzüglich zu informieren.
- Drittens halten wir es für unablässig, dass Kreditnehmer drei bis sechs Monate vor Ablauf eines länger laufenden Kredits hierüber von ihrem Institut informiert werden, damit sie sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern können.

In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner diskutieren wir das Thema Verkauf von Krediten eingehend.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Grosse-Brömer
Michael Grosse-Brömer
CDU