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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Werner H. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Werner H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

mein Anliegen sind die geplanten Diätenerhöhungen und Ihre Meinung zu diesem Punkt.
Schon jetzt ist das Einkommen von Bundestagsabgeordneten (7009 €) und die steuerfreie Aufwandsentschädigung (3647 €) eine Summe, die in keiner Relation zum Einkommen der Bundesbürger steht. Nun werden Erhöhungen von fast 10 % innerhalb von zwei Jahren geplant; Erhöhungen, die ebenfalls in keiner Relation zu Einkommenssteigerungen in Deutschland stehen; ausgenommen die überzogenen Forderungen der Lokführer.
Die Argumentation der Parteien lautet, dass die Gehälter an die Einkommen von Bürgermeistern mittlerer Städte und Bundesrichtern angeglichen werden soll. Im Gegenzug würde es auch zu Abstrichen in der Altersversorgung kommen.
Entspricht das tatsächlich der Wahrheit, oder besitzen nicht schon jetzt Bundestagsabgeordnete Privilegien, deren Wert sie weit über das Gehalt von Bundesrichtern hinaus hebt?
Die Altersvorsorge gehört sicherlich auch zu diesen Privilegien; Bundestagsabgeordnete erreichen die volle Altersversorgung schon viel früher als Bundesrichter und außerdem schon mit 57 Jahren; Richter erst mit 67 Jahren! Hier ist eine Kürzung sicherlich angezeigt, aber ob diese angekündigte Kürzung auch tatsächlich eine Kürzung ist, dazu interessiert mich Ihre Sichtweise.
Gerne würde ich auch meine Gehälter selbst festlegen; das geht aber nur bei Abgeordneten, schade eigentlich. Aber ist das Gerecht und gut?

Mit freundlichem Gruß
Werner Haarhues

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Sehr geehrter Herr Haarhues,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de, in der Sie das Thema Diätenerhöhung ansprechen.

Sie schreiben, dass Sie sich auch gern Ihr Gehalt selbst festlegen würden, dies aber nur bei Abgeordneten geht und dass Sie diesen Vorgang als nicht gerecht bewerten. Für diese Ansicht habe ich Verständnis. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn nicht die Parlamentarier selbst, sondern eine gesetzliche Anpassung an die Steigerungen der Löhne in Deutschland erfolgen würde. In Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes heißt es, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ haben. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu klargestellt, dass diese Entschädigung von den Betroffenen selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Darin wird das Gebot der Transparenz verwirklicht. Ob ich diesen Umstand gut finde oder nicht, ist leider auf Grund dieser Rechtssprechung unerheblich. Die Parlamentarier diskutieren über ihre Gehälter vor den kritischen Augen der Öffentlichkeit. Damit ist die Abgeordnetenentschädigung für alle Bürgerinnen und Bürger nachprüfbar.

Zudem entspricht es tatsächlich der Wahrheit, dass die Gehälter an die Einkommen von Bürgermeister mittelgroßer Städte, Landräte und Bundesrichter angeglichen werden sollen und es im Gegenzug Abstriche in der Altersversorgung geben wird. Der Gesetzentwurf sieht zum einen vor, dass die Diäten der Parlamentarier von derzeit 7009 Euro bis 2009 schrittweise auf 7668 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung mag dem Betrachter auf den ersten Blick übertrieben vorkommen. Tatsächlich aber wird dadurch eine seit 1995 im Gesetz stehende Angleichung vorgenommen.

Allein im Landkreis Harburg, zu dem auch Ihr Wohnort Seevetal zählt und der ein Teil meines Wahlkreises bildet, leben fast 240.000 Menschen. Für die Interessen dieser Menschen und einer weiterhin großen Zahl im Landkreis Soltau-Fallingbostel setze ich mich vor Ort und in Berlin ein. Zu Recht empfiehlt der Gesetzgeber daher, dass sich die Diäten der Bundestagsabgeordneten an den Jahresbezügen eines hauptamtlichen Bürgermeisters einer mittelgroßen Stadt oder eines Landrates orientieren sollten. In der Realität wurde diese Bezugsgröße, die Besoldungsgruppe B6, nie erreicht. Die Abgeordneten haben regelmäßig auf eine entsprechende Erhöhung verzichtet. Mit der neuen Regelung soll die Anhebung der Entschädigung zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Die Diätenerhöhung ist gleichzeitig an die Absenkung der Altersvorsorge gekoppelt. Das hat zur Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 01. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht. Abgeordnete, die aus dem Parlament ausgeschieden sind, sollen nämlich nur noch 2,5 statt bislang drei Prozent für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als Ruhegehalt bekommen. Und im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muss die Altersentschädigung der Angeordneten zudem voll versteuert werden. Darüber hinaus soll das Modell „Rente mit 67“ auch auf die Abgeordneten übertragen werden.

Angesichts knapper Kassen hat der Bundestag in den letzten Jahren – zu Recht – insgesamt 12 freiwillige Nullrunden eingelegt. Die Einkommen in Handel, Industrie und eben auch im öffentlichen Dienst sind dagegen in der gleichen Zeit gestiegen. Davon ist in den Zeitungen, die nun wieder über „Luxus-Pensionen“ schreiben, allerdings kaum die Rede. Meiner Ansicht nach hat jeder Mandatsträger das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Diese ist auch maßgebend für die Zusammensetzung und die Qualität des Parlamentes.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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