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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Arne L. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Arne L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Broemer,

in ihrem Schreiben vom 02.05.2007 schreiben Sie mir u.a.: "Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um ein sog. Umsetzungsgesetz, d.h. es wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Damit hat der einzelne Mitgliedsstaat wenig Handlungsspielraum."

Eine solche Richtlinie muss natürlich nur umgesetzt werden, wenn sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das heisst, Sie sind der Auffassung, diese Richtlinie ist mit dem Grundgesetz vereinbar und lassen sich an einem anders lautenden Urteil des BVerfG messen?

MfG.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung über abgeordnetenwatch.de, die ich kurz beantworten kann: Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die von Ihnen angesprochene Richtlinie formell oder materiell rechtswidrig wäre. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird meiner Meinung nach sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB

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