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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Guido K. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Guido K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

ich bin enttäuscht über die momentane Situation in Deutschland in Sachen Nichtraucherschutz. Die Bevölkerung wird nach wie vor nicht genügend vor schädlichem Tabakrauch geschützt.

Ich bitte Sie als Bundestagsabgeordeten, dringend, sich dieser Sache anzunehmen und den erneuten fraktionsübergreifenden Gruppenantrag von Lothar Binding (SPD) zu einem im bundesdeutschen Arbeitsrecht verankerten Rauchverbot mit allen Kräften zu unterstützen, auch gegen den Einfluss einer zahlungskräftigen Tabaklobby.

Wie stehen Sie dazu?

MfG,

Guido Klimpel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klimpel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz.

Sie schreiben, dass die Bevölkerung nach wie vor nicht genügend vor schädlichem Tabakrauch geschützt wird. Aktuellen Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge verursacht Passivrauchen in Deutschland jährlich ca. 3.300 vermeidbare Todesfälle unter Nichtrauchern. Ob dies nur durch Passivrauchen in öffentlichen Räumen und Gaststätten verursacht wird, ist allerdings nach meiner Kenntnis nicht geklärt.

Ein Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten wird aktuell unter Berufung auf die o. g. Zahl von vielen Seiten gefordert. Die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich unterstützen diese Forderung. Wir sind uns allerdings auch bewusst, dass für diesen Bereich nicht ausschließlich Bundes- sondern auch Landesrecht einschlägig ist. Hierzu haben die Gesundheitsminister der Länder im Rahmen ihrer letzten Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland zu verbessern. Die Unionsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass hier möglichst einheitliche Regelungen auf Landesebene getroffen werden.

Ebenfalls unterschiedliche gesetzliche Regelungen existieren für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, hier insbesondere im Bereich der Gaststätten. Das Gaststättenrecht ist im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden. Dort liegt insbesondere auch die Regelungskompetenz für die Beamten der Länder und deren Einrichtungen.

In der bundesweiten Arbeitsstättenverordnung ist bereits ein Nichtraucherschutz verankert, der allerdings nicht für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gilt. Des Weiteren fallen nicht ortsgebundene Arbeitsplätze, wie sie z.B. in nicht von Dauer angelegten Festzelten existieren, nicht unter die Arbeitsstättenverordnung.

Die Unionsfraktion setzt sich derzeit mit den Möglichkeiten eines Schutzes vor Passivrauchen u. a. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe auseinander. Ziel muss es sein, trotz unterschiedlicher Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene möglichst einheitliche Regelungen zu realisieren. Die Gesundheitsminister der Länder haben sich bereits auf ihrer letzten Konferenz einstimmig darauf verständigt, eine Verpflichtung für Gaststätten einzuführen, getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche vorzuhalten.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat dazu eine Selbstverpflichtung abgegeben, die in zweiter Stufe am 31. März 2007 umgesetzt sein soll. Die erste freiwillige Selbstverpflichtung, wurde im März 2005 zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und der DEHOGA geschlossen. Danach sollten bis März 2006 30% der Speisebetriebe 30% ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten. Nach Angabe der DEHOGA ist die erste Phase im März 2006 mit 31 statt 30% erfüllt worden. In der zweiten Stufe, sollen bis März 2007 60% aller Speisebetriebe mindestens 40% Nichtraucherplätze vorweisen. Der letzte Schritt soll im März 2008 erfüllt sein, wenn 90% der Speisebetriebe 50% ihrer Sitzplätze für Nichtraucher bereithalten. Dies halte ich für den richtigen Weg. Meiner Meinung nach kann man den Gastwirten auch freistellen, ob sie ein Restaurant betreiben wollen, in dem geraucht oder eben überhaupt nicht geraucht werden kann.

Nun zu dem von Ihnen angesprochenen, fraktionsübergreifenden Gruppenantrag des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding: Als Rechtspolitiker bin ich unabhängig vom konkreten Thema vorsichtig bei der regelmäßigen Forderung nach neuen Gesetzen. Einerseits soll Bürokratie abgebaut werden -- andererseits hat jeder ein Thema, das er gerne gesetzlich neu regeln möchte. Meine Präferenz liegt darin, die Menschen nicht permanent staatlich verordnet zu erziehen. Auch in puncto Nichtraucherschutz sind in den letzten Jahren freiwillig und aus Vernunft gute positive Regelungen getroffen wurden.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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