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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Wolfgang E. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Wolfgang E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

Familienförderung ist wegen des demographischen Faktors in aller Munde. Beim Abenteuer Familie riskiert Mann aber auch, Opfer einer 54 %igen Scheidungsquote und damit verbundenen Unterhaltsanprüchen und Mehrarbeits-Verpflichtungen zu werden, sodass Familie für Mann oftmals eine einmalige Angelegenheit ist, weil für einen zweiten Versuch weder Zeit noch Geld bleibt, wenn nicht auf Sozialgelder zurückgegriffen wird.

Wie definieren Sie mit Blick auf die Familienpolitik die Begriffe: "Vater" und "Familie"?

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Erwin

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Erwin,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur der Familienpolitik über abgeordnetenwatch.de.

Sie schreiben, dass ein Mann "54%-Risiko-Opfer" einer Scheidung sein kann und damit verbunden durch Unterhaltszahlungen oft keine Chance auf eine zweite Ehe habe. Beides trifft leider in vielen Fällen zu und stellt Gesellschaft und Politik vor neue Herausforderungen.

Jede Scheidung ist eine Niederlage für eine Beziehung und kommt leider viel zu häufig vor. Besonders Scheidungskinder erleiden große Nachteile.

Zum Thema Unterhalt lässt sich folgendes sagen: er wird grundsätzlich von demjenigen bezahlt, der mehr verdient. Das kann auch die Frau sein, betrifft jedoch in der Praxis mehrheitlich die Männer. Die damit häufig einhergehenden finanziellen Probleme sind oft im Blick auf eine zweite Ehe durchaus gravierend.

In den vergangenen Jahren hat ein gesellschaftlicher Wandel eingesetzt, der neben der Ehe als klassischem Modell zahlreiche neue Lebenspartnerschaftsmodelle hervorgebracht hat. Immer mehr Paare heiraten - aus welchen Gründen auch immer - gar nicht erst. Viele Kinder werden entsprechend unehelich geboren und lernen durch wechselnde "Väter" nie die Geborgenheit einer intakten Familie kennen. Das bedauere ich sehr. Dennoch muss das Unterhaltsrecht aus diesen Veränderungen Konsequenzen ziehen. Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Unterhaltsrecht diesen Veränderungen anpassen will. Dieser Entwurf wird momentan im Rechtsausschuss beraten und soll demnächst in 2. / 3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz soll zum 01. Juli 2007 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: 1. die Förderung des Kindeswohls, 2. die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und 3. die Vereinfachung und verbesserte Transparenz des Unterhaltsrechts. Meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich wollen vor allem die Abhängigkeit der Kinder von Sozialgeld und anderen staatlichen Transferleistungen verringern. Zudem wollen wir aber auch, wie von Ihnen wohl auch gewünscht, den so genannten "Zweitfamilien" eine realistische Chance geben. Detailinformationen dazu können Sie der Homepage des Bundesjustizministerium entnehmen ( www.bmj.bund.de , dann folgen Sie den Links "Themen" à "Zivilrecht" à "Familienrecht" à "Unterhaltsrecht").

Nun zu Ihren direkten Fragen meiner Definition von "Vater" und "Familie": Neben der biologischen Erzeugerfunktion kommt dem Vater meiner Ansicht nach auch eine wichtige soziale Funktion aufgrund seiner Verantwortung für das Kind zu. Idealerweise hat ein Kind die Beziehung zu Vater und Mutter. Beide werden auf ihre Art dem Kind viel für den Lebensweg mitgeben.

Familie ist aus Sicht der CDU überall dort anzutreffen, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern da sind und Verantwortung tragen. Ich halte dies für eine gute Definition.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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