Frage an Michael Grosse-Brömer von Dimitri P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
im Zuge der Bundestagsabstimmung zum Einsatz deutscher Soldaten in Syrien, möchte ich Sie fragen ob Sie das GG 87a kennen? Hier der Link zum Gesetz ( http://dejure.org/gesetze/GG/87a.html ). Wenn ja, dann frage ich mich wie die Bundesregierung den Einsatz deutscher Soldaten in Syrien legitimiert und dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Da auch Deutschland offiziell sich nicht im Krieg mit Syrien befindet.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dimitri Paderow
Sehr geehrter Herr Paderow,
das Grundgesetz ist mir bekannt, ich habe das sogar früher mal studiert. Daher kenne ich auch den von Ihnen erwähnten Art. 87a des Grundgesetzes.
Teilweise wird von Fachleuten die Meinung vertreten, eine Berufung auf diesen Artikel reicht aus, um Deutschlands Unterstützung im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu legitimieren.
Das Auswärtige Amt und der Bundesaußenminister Steinmeier berufen sich aber auf den Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). Verstärkende Legitimationswirkung für die Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts entfaltet die Sicherheitsratsresolution 2249.
Ergänzend stützt sich der Einsatz auf die EU-Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages.
Auf dem Treffen des Rates der EU-Verteidigungsminister in Brüssel am 17. November 2015 haben alle Mitgliedstaaten einhellig den französischen Antrag nach Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag unterstützt und ihren Beistand zugesichert.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB