Frage an Michael Grosse-Brömer von Manfred H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
danke für Ihre Antwort vom 14. 8. 2015.
Steht die Fraktionsdemokratie über der Parlamentsdemokratie?
Die Fraktionen sind in den Ausschüssen im gleichen Verhältnis wie im Bundestag vertreten.
Die Abstimmung verläuft danach wie folgt:
1. innerfraktionell – die Mehrheit bestimmt die Entscheidung der Fraktion;
2. innerhalb der Koalition – die stärkere Fraktion bestimmt die Entscheidung
der Koalition (im gegenwärtigen Koalitionsvertrag so vereinbart);
3. in den Ausschüssen – die Regierungsfraktion/-koalition hat stets die
Mehrheit;
4. im Plenum – die Ausschussvorlage hat die Mehrheit im Plenum;
Die Mehrheit ist so von Beginn an eindeutig, da Gegenstimmen ‚wegrationalisiert‘ werden.
Für den Bundestag in der 18. Legislaturperiode bedeutet dies, dass
minimal 156 Stimmen der CDU/CSU-Fraktion
ausreichen, um die Mehrheit bei 631 Abgeordneten zu bilden, auch wenn alle weiteren 475 Abgeordneten anderer Auffassung sind, weil
- die 156 Stimmen die Mehrheit von 311 CDU/CSU-Fraktionsmitgliedern sind;
- die CDU/CSU-Ausschussmitglieder dadurch diese Mehrheit tragen müssen;
- die SPD nach Koalitionsvertrag nicht abweichend abstimmen darf;
- GRÜNE und LINKE keine Mehrheit bilden können (sonst würden sie ja
regieren!);
In diesem Falle wäre es möglich, dass 156 Abgeordnete die Abstimmung gegen 475 Abgeordnete gewinnen – ist das dann ein Mehrheitsbeschluss ?
Ich kann mir vorstellen, dass diese Situation bei vielen Wählerinnen und Wählern die Politikverdrossenheit enorm steigert und eine Ursache für die hohen Nichtwähleranteile ist!
Hat sich unsere Demokratie hier in den Parteien verfangen ?
Nach meiner Auffassung ist eine Vorberatung in Fraktionen und dann in Ausschüssen berechtigt und erforderlich - eine Mehrheitsbildung aber nur im Plenum durch die Einzelstimmen aller Abgeordneten rechtmässig!
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Hartung
Sehr geehrter Herr Hartung,
das Abstimmungsverfahren und –verhalten erlebe ich in der täglichen Praxis anders als von Ihnen beschrieben.
Selbstverständlich erfolgt die Abstimmung im Plenum einzeln. Hier ist jeder Abgeordnete in seiner Entscheidung frei und nur seinem Gewissen verpflichtet. Bei diesen Entscheidungen stimmen hin und wieder auch Abgeordnete gegen die zuvor in Fraktion und / oder Ausschuss beschlossene Empfehlung.
Mit freundlichen Gruß
M. Grosse-Brömer