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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Nicole G. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Nicole G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

schön das Sie wieder dabei sind und sich nicht ausklinken.
Da habe ich mich in der Frage am 30.6. wohl geirrt.

Warum gelten für Abgeordnete nicht die gleichen Gesetze in Sachen Vorratsdatenspeicherung wie Sie es von uns allen verlangen ?

Ist das wieder ein Fall für: "Willkommen in der Parallelwelt?"

"So sollen die Verbindungsdaten von Abgeordneten und ihren Mitarbeitern statt drei Monate künftig nur noch sieben Tage gespeichert werden. Zudem sollen die Parlamentarier mehr Mitsprache dabei bekommen, wie lange Sicherheitskopien ihrer E-Mails und Dateien aufbewahrt werden. Dies geht aus einer Vorlage für den Ältestenrat hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/interne-datenspeicherung-bundestag-schraubt-fristen-runter-a-973422.html

Mfg, N.Grothey

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Grothey,

in Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf einen Vorgang, der bereits über ein Jahr alt ist. Es handelt sich um eine Festlegung der Speicherfristen auf internen Systemen des Deutschen Bundestages. Völlig unbenommen sind hiervon Speicherfirsten außerhalb des Bundestages. Hier gelten die gleichen Regelungen für Mitglieder des Deutschen Bundestages wie für Sie als Bürgerin.

Wie bereits erwähnt, versteht sich das Portal abgeordnetenwatch.de in erster Linie als direkter Draht von Bürgerinnen und Bürgern zu den Abgeordneten vor Ort. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihre Fragen künftig an Ihren CDU-Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer

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