Frage an Michael Grosse-Brömer von Nicole G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
wenn die kleineren Gewerkschaften bessere Tarifverträge für ihre Mitglieder aushandeln, als die großen Gewerkschaften, warum soll dann zukünftig nur noch der Vertrag der größeren Gewerkschaft gelten?
Das Bundesarbeitsgericht führt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Insbesondere wurde eingewandt, dass die Tarifverträge der so genannten Spartengewerkschaften praktisch unangewendet blieben,
was das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
in unzulässiger Weise beeinträchtige.
"Wir wollen möglichst wieder zurückkehren zu dem Prinzip: ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Und wo das nicht geht, weil dort für verschiedene Berufsgruppen verschiedene Gewerkschaften sind, müssen die sich einigen, müssen die miteinander kooperieren."
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/politik/Oppermann-zu-GDL-Streik-100.html
Wenn die Spartengewerkschaften keinen Tarifvertrag mehr aushandeln dürfen, worüber sollen diese sich dann einigen, verhandeln, wenn ihnen das Verhandlungsinstrument genommen ist?
Überall stehen wir heute im Wettbewerb so der allgemeine Tenor.
Warum soll dieser nun bei Arbeitnehmerinteressen ausgehebelt werden?
mfg, N.Grothey
Sehr geehrte Frau Grothey,
wie bereits erwähnt, versteht sich das Portal abgeordnetenwatch.de in erster Linie als direkter Draht von Bürgerinnen und Bürgern zu den Abgeordneten vor Ort. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihre Frage an Ihren CDU-Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler zu richten.
Mit freundlichen Gruß aus Norddeutschland
M. Grosse-Brömer