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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Constantin M. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Constantin M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

Okkupation und Annexion der Halbinsel Krim in die Russische Föderation stellen einen gravierenden Verstoß gegen zahlreiche völkerrechtliche Normen (Gewaltverbot, territoriale Souveränität etc.) dar.

Es mag dahinstehen, inwieweit der EGMR unter dem Blickwinkel menschenrechtlicher Fragestellungen im Rahmen einer Staatenbeschwerde der Ukraine die Frage der Annexion bewerten darf (Vgl. Ilașcu und Banković).

Wer es mit der Stärke des Rechts ernst meint, der kommt nicht umhin, auf eine Klärung anhand völkerrechtlicher Maßstäbe zu drängen. Dass eine solche Klärung auch im Falle von Streitigkeiten über territoriale Ansprüche Erfolg zeitigen kann, beweist etwa das Urteil des Int. Seegerichtshofs über den Verlauf der Seegrenze zwischen Bangladesch und Myanmar.

Einzig zur autoritativen Entscheidung der Streitigkeit über die völkerrechtliche Nichtigkeit der Annexion der Krim berufen ist der Internationale Gerichtshof. Das Problem hierbei besteht jedoch darin, dass der IGH derzeit keine Gerichtsbarkeit haben dürfte, da Russland eine generelle Unterwerfungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut nicht abgegeben hat und weder eine Zuständigkeitsklausel in einem völkerrechtlichen Vertrag (evtl. das Truppenstatut der Streitkräfte in Sevastopol) noch die russische Zustimmung zu einer ad-hoc Vereinbarung nach Art. 36 Abs. 1 IGH-Statut ersichtlich sind.

Die russische Seite hat stets auf völkerrechtliche Argumente verwiesen, die ihr Vorgehen in Bezug auf die Krim rechtfertigen sollen. Wenn Russland jedoch der Auffassung ist, Völkerrecht nicht gebrochen zu haben, dann sollte es sich auch dem IGH stellen.

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie in Gesprächen mit russischen Gesprächspartnern darauf drängen, dass sich Russland in der Krim-Frage der Gerichtsbarkeit des IGH unterwirft?

2. Werden Sie öffentlich dafür eintreten, dass eine Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit des IGH für die Aufhebung der bestehenden Sanktionen notwendige Bedingung ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Merlan,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Rolle des Völkerrechts in der russischen Außen- und Sicherheitspolitik vom 16.03.2015.

In unserer Fraktion sind wir der Ansicht, dass Anfragen aus den Wahlkreisen in erster Linie von den vor Ort zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu bearbeiten sind. Bitte wenden Sie sich daher in dieser Angelegenheit an den für Sie zuständigen Ansprechpartner.

Sollten Sie danach weiterhin Fragen zu Außenpolitik haben, können Sie auch den Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Außen- und Sicherheitspolitik, Philipp Mißfelder, MdB, kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer

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