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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Müller Karl U. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Müller Karl U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

in Ihrer Antwort an Herrn Klemke zum Thema "Hausausweis für den Bundestag" umgehen Sie geschickt den Kern der Frage.

Sie schrieben:"Zur Vereinfachung können Personen, die den Bundestag häufiger aufsuchen müssen, einen Ausweis zum selbständigen Zutritt in die Gebäude des Bundestages erhalten."

Genau hier setzt aber die Frage an. Wer sind denn Personen außerhalb der Politik (nebst Mitarbeitern) und des Journalismus, die den Bundestag häufiger aufsuchen MÜSSEN? Müsste es nicht heißen: WOLLEN?

Es ist klar, dass ich "meinen" Abgeordneten besuchen kann, der dann für mich den Zutritt organisiert. Aber erhalte ich auch einen "Ausweis zum selbständigen Zutritt", wenn ich regelmäßig den Bundestag aufsuchen möchte? Ich vermute, um das zu erreichen, muss ich offenlegen, zu welchem Zweck ich regelmäßigen Zutritt benötige.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Wir Bürger interessieren uns nicht namentlich für die Personen, die solche Ausweise erhielten, sondern dafür, mit welcher Begründung namentlich nicht näher bezeichnete Personen ständigen Zutritt erhalten. Es geht doch ganz sicher nicht darum, sich regelmäßig eine Stunde lang den fast leeren Plenarsaal von oben anzusehen.

Es wäre doch interessant, zu erfahren, welche Anliegen dazu berechtigen, regelmäßigen Zugang - wohl weniger zu den Gebäuden als zu Abgeordneten - zu erhalten.

Es würde somit m. E. nicht den Persönlichkeitsschutz verletzen, wenn wir erfahren dürften, dass z. B. der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oder der Bundesverband deutscher Banken freien Zugang zu den Abgeordneten hat, während wir Bürger zunächst Zugangshürden zu überwinden haben.

Machen wir uns nichts vor: Wer Abgeordnete besucht, will i.d.R. nicht nur Kaffee trinken, sondern Einfluss nehmen. Für uns Wähler ist es wichtig, zu wissen, wer in welcher Angelegenheit Einfluss nehmen will; am Abstimmungsverhalten ist dann zu erkennen, ob mit Erfolg.

Mit freundlichem Gruß
K.U.Müller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ulrich,

alle eingegangenen Fragen zum Thema „Hausausweise“ sind von mir vollumfänglich beantwortet worden.

Mit freundlichen Gruß
M. Grosse-Brömer

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