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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Thomas S. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

auf die Erhöhung der Diäten angesprochen antworten Sie:

"Nochmals weise ich darauf hin das der Deutsche Bundestag jetzt umgesetzt hat, wozu er bereits 1995 gesetzlich verpflichtet wurde: der Schaffung einer nachvollziehbaren und gerechten Abgeordnetenvergütung."

http://www.abgeordnetenwatch.de/michael_grosse_broemer-778-78141--f416051.html#q416051

Leider bleiben Sie nachvollziehbare Argumente schuldig, warum eine Erhöhung Ihrer Diät von rund 10% innerhalb einen Jahres gerecht sein soll.

Wie werten Sie den gesellschaftlichen Nutzen der Arbeit der Lokführer?
Kennen Sie die Anforderungen und Belastungen dieses Berufes?

Sollten Bahnmitarbeiter/innen, die eine hohe Verantwortung für die Sicherheit der ihnen anvertrauen Passagiere tragen sowie einen wichtigen gesellschatlichen Mehrwert erbringen (wie der aktuelle Lokführerstreik gezeigt haben sollte) nicht auch gerecht entlohnt werden?

Ausgebildete Lokführer starten bei der DB AG mit einem Grundgehalt
von 2.202 €, das sich (ohne Zulagen) bis 3.537 Euro steigern kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Triebfahrzeugf%C3%BChrer#Entlohnung

Ab dem 1.1.2015 beträgt Ihre Diät 9082 € brutto/Monat.

Halten Sie es für gerecht, dass Ihre künftige Diät mehr als das vierfache des Grundgehaltes eines Lokführeres beträgt?

Wenn ja, was zeichnet den Mehrwert Ihrer Arbeit gegenüber der eines Lokführers aus?

In einer weiteren Antwort zum Thema schreiben Sie:

"Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion bislang weitgehend unbeachtet"

http://www.abgeordnetenwatch.de/michael_grosse_broemer-778-78141--f414985.html#q414985

Bekäme ich von jedem Einwohner 1 Cent pro Jahr, könnte ich mich mit 800 000 € Jahreseinkommen zur Ruhe setzen. Was nutzen solche Vergleiche?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die aus Ihrer Sicht fehlenden Argumente reiche ich hiermit gern nach.

Das nachvollziehbare Argument ist die seit 1995 geltende gesetzliche Regelung, die eine Anlehnung der Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten vorsieht. Dieses bereits vor 19 Jahren beschlossene Gesetz wurde inhaltlich durch eine unabhängige Kommission bestätigt und jetzt umgesetzt.

Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung.

Die Abgeordnetenentschädigung soll nun entsprechend angehoben werden, damit deren Niveau die oben genannte gesetzliche Orientierungsgröße erreicht. Ab dem 1. Juli 2016 soll sich die Abgeordnetenentschädigung dann an dem Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes orientieren.

Daraus erfolgt also auch eine Gleichstellung der Lohnentwicklung, beispielsweise mit Lokführern. Deren berufliche Aufgabe für sehr bedeutsam für die Mobilität in Deutschland.

Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen – positiven wie negativen – Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt.

Mit freundlichem Gruß
M. Grosse-Brömer

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