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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Peter V. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Peter V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

gestatten Sie mir eine Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 10.09.2014 (ZEIT-Artikel „Das Wasser wird schlecht“ ). Der Artikel ruft unter Landwirten starke Entrüstung hervor. Er nimmt Bezug auf den Nitratbericht 2012 (BMEL und BMUB). Vereinfachend liegt die Empörung der Landwirte m.E. darin, dass Nitratemissionen durch den Anbau energieliefernder Pflanzen (Biogasanlagen) und undichte Abwasseranlagen (Siedlungsbau) völlig außer Acht gelassen werden und die Problematik einseitig auf unsachgemäßen Gülleeinsatz zurückgeführt wird. Der Agraringenieur Georg Keckl (Angestellter im Niedersächsichen Landesamt für Statistik) nennt hier Beispiele nicht genannter, problemrelevanter Daten. Vorbehaltlich einer, vom Normalbürger kaum durchführbaren Überprüfung der Sachverhalte erscheinen die Aussagen Herrn Keckls plausibel und begründen den Unmut von Landwirten gegenüber der Bundesregierung, die auf das Grundwasser bezogenen Nitratprobleme ausschließlich mit einer Anpassung der Düngeverordnung lösen zu wollen.
Frage 1: Halten Sie die o.a. Nitratbelastungen (durch „Energiepflanzen“, Abwasserkanäle) im Zusammenhang mit den Zielen der Koalitionsvereinbarung zum Schutz der Gewässer für relevant?
Falls nein: Auf welche fachlichen Informationen führen Sie das zurück?
Falls ja: Durch welche Maßnahmen werden diese Fehlentwicklungen i.S. der Koalitionsvereinbarungen korrigiert?
P.S: Meine Motivation zu diesen Fragen beruht auf der Aufforderung der Bundeskanzlerin in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Zitat: "Nachhaltigkeit geht jeden etwas an. Sie lebt entscheidend vom persönlichen und zivilgesellschaftlichen Engagement“.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Vollmer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vollmer,

auf Ihre Fragen möchte ich wie gewohnt präzise eingehen:

Zu1) Ja. Wir werden in der novellierten DüngeVO die Ausbringung von Biogasgärresten mit aufnehmen. Bislang war nur die Ausbringungsmenge von tierischen Ausscheidungen limitiert.

Mit freundlichem Gruß
M. Grosse-Brömer

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