Frage an Michael Grosse-Brömer von Peter V. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
in der aktuellen Zeitausgabe (04.09.2014, S.24) berichtet Fritz Vorholz über Stickstoff-Belastungen des Grundwassers durch seit längerem kritisierte landwirtschaftliche Tierhaltungsmethoden in verschiedenen Regionen.
Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie verwendet „Sickstoffüberschuss“ als Indikator. Der Indikatorenbericht 2014 (Statistisches Bundesamt) dokumentiert, dass die Ziele der Bundesregierung (hier Stickstoffüberschuss) seit Jahren verfehlt werden.
Der Stickstoffkreislauf gehört neben dem Klimawandel und der Biodiversität zu den globalen biophysikalischen Grenzen, die bereits seit Jahren überschritten werden. Damit wird (lt Potsdam-Institut u.a.) der sichere Handlungsraum für zukünftige Generationen gefährdet.
Im Koalitionsvertrag 2013 heißt es u.a.:
-„Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden.“
-„Wir streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an“.
Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen resultieren aus den Formulierungen der Koalitionsvereinbarung und wurden/werden zur Korrektur der o.a. Grundwasserproblematik veranlasst?
Frage 2: Halten Sie die Maßnahmen für geeignet, die Ziele der Bundesregierung in dem naturgesetzlich bestimmten,schnellstmöglichen Zeitraum zu erreichen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vollmer
Sehr geehrter Herr Vollmer,
hier die Beantwortung Ihrer heutige Frage.
Zu 1)
Mit der Düngeverordnung wird die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt. Erklärtes Ziel der Nitratrichtlinie ist es, Grund- und Oberflächengewässer vor Nitratverunreinigungen aus der Landwirtschaft zu schützen und für eine gute Wasserqualität zu sorgen. Die Überarbeitung der Düngeverordnung befindet sich in Vorbereitung. Zunächst einmal ist eine Bestandsaufnahme erforderlich, welche die gebietsspezifischen Besonderheiten und Belastungen aufzeigt.
Zu 2)
Ja!
Mit freundlichem Gruß
M. Grosse-Brömer