Frage an Michael Grosse-Brömer von Werner H. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Grosse-Brömer,
jetzt liegt mir tatsächlich eine sehr wichtige Frage auf dem Herzen. Ich bin seit jungen Jahren immer in einer privat krankenversichert. Dort wird mir aber jetzt der Beitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von ca. € 65,00 pro Monat abgezogen, weil man von einem Einkommen von über € 4.050,00 - vom Gesetzgeber angeblich vorgegeben - ausgeht. Meine Rente beträgt natürlich nur einen Bruchteil dessen und die Berechnung ist dadurch falsch. Meine Frau ist bei der BEK versichert und zahlt nur € 24,00. Was kann ich gegen diese Ungerechtigkeit unternehmen? Stimmt die Aussage der Kasse, dass bei der Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages die Höhe der Rente keine Rolle spielt? Ich bin auf Ihre Hilfe angewiesen und hoffe auf Hilfe.
Ich sende Ihnen herzliche Grüße
Ihr Werner Haas
Sehr geehrter Herr Haas,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Beiträge nach Einkommen erhoben, genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei den Beiträgen Ihrer Frau kann ich nicht erkennen, ob es sich ausschließlich um den Eigenanteil handelt oder ob ein Arbeitgeberanteil hinzugerechnet werden muss. Der Arbeitgeber beteiligt sich selbstverständlich an den Kosten (Ausnahme Sachsen).
In der privaten Pflegeversicherung gilt der Grundsatz der auch für die PKV gilt, das individuelle Risiko wird unabhängig vom Einkommen verbeitragt - die Höhe der Rente spielt somit keine Rolle.
Dabei ist eine Höchstgrenze vorgesehen, die auch die Höchstgrenze in der gesetzlichen Pflegeversicherung darstellt. Diese beträgt 2014 für Kinderlose mit einem Beitragssatz von 2,3 Prozent 93,15 Euro, für den Rest liegt der Beitragssatz bei 2,05 Prozent und einem Höchstbeitrag von 83,03 Euro. Der Arbeitgeber zahlt auch für privat Pflegeversicherte einen max. Zuschuss von 41,51 Euro im Monat (max. 50 %). Der Rentenversicherer zahlt keinen Zuschuss zum Pflegebeitrag.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer