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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Jan von S. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Jan von S. bezüglich Wirtschaft

Lieber Herr Grosse-Brömer,
ganz konkret: werden Sie für das Freihandelsabkommen mit den USA stimmen oder nicht? Und Ihre Einschätzung zum heutigen Artikel in der Süddeutschen würde mich interessieren: http://www.sueddeutsche.de/politik/transatlantisches-freihandelsabkommen-ttip-sieg-ueber-das-gesetz-1.1948221

Wie können Sie vertreten, dass der Rechtsstaat ausgehebelt wird durch private Schiedsgerichte?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr von Soosten,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Dies- und jenseits des Atlantiks sollen durch eine solche Handels- und Investitionspartnerschaft Wohlstand und neue Arbeitsplätze entstehen. Die positiven Effekte, sowohl auf die Beschäftigung als auch auf das reale Einkommen, wurden in einer Vielzahl von Studien analysiert. Eine stärkere Integration beider Wirtschaftsräume kann aber nur erreicht werden, wenn nicht nur die Zölle, sondern auch andere Handelsbarrieren wie beispielsweise unterschiedliche technische Vorschriften für bestimmte Produkte abgebaut werden. Deshalb setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein ambitioniertes Abkommen ein. Ich finde das gut!

Ziel muss sein, den gegenseitigen Marktzugang für EU- und US-Firmen konkret und umfassend zu verbessern, indem Handelshemmnisse im regulatorischen Bereich abgebaut werden. Nur dann werden Bürokratiekosten für die Industrie gesenkt, der Marktzugang insbesondere für Klein – und Mittelständische Unternehmen erleichtert, Produktvielfalt für den Verbraucher erhöht und die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte erzielt.

Das TTIP darf und wird nicht dazu führen, dass die Schutzstandards für Verbraucher sowie in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit und Umwelt in der Europäischen Union gesenkt werden.

Aufgrund der absehbaren Vorteile des TTIP für die EU und insbesondere für Deutschland, spreche ich mich grundsätzlich für ein solches Abkommen aus. Die in der Vergangenheit vereinbarten Freihandelsabkommen mit anderen Staaten haben gezeigt, dass diese Vereinbarungen für beide Seiten Vorteile bringen.

Der von Ihnen in Bezug genommene Artikel vermittelt zu Schiedsgerichten ein falsches Bild. Der Rechtsstaat wird dadurch „ausgehebelt“. Vielmehr kann, durch bilaterale Verträge, einem Investor eine bestimmte Rechtslage zugesichert werden, um diesen „ins Land“ zu holen. Der nationale Gesetzgeber bleibt aber weiterhin frei, die entsprechenden Gesetze zu ändern. Dabei setzt er sich gegebenenfalls Schadensersatzforderungen aus. Diese werden, bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung, vor Schiedsgerichten durchgesetzt. Solche den Nationalstaat bindenden Vereinbarungen haben jedoch trotz der Möglichkeit von Schadensersatzforderungen den Vorteil, dass sie Investitionen im Staatsgebiet und damit die Wirtschaft fördern. Die rechtsstaatlichen Grundbestimmungen, die unsere Verfassung vorgibt, werden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.

Mit freundlichem Gruß
M. Grosse-Brömer

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