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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Bernward O. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Bernward O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

mit Bezug auf das am 08.April 2014 in Brüssel ergangene Urteil des EuGH zum Gesetz über Vorratsdatenspeicherung:

Auch (!) diesem richterlichen Spruch zufolge ist eine anlasslose millionenfache Speicherung digitaler Kommunikation und der zugehörigen Metadaten illegal. Da verschiedene CDU- und CSU-Innenminister auch nach diesem Urteil weiterhin der Meinung sind, dass man eine Bespitzelung von Hunderten Millionen unbescholtener Bürger zur Entdeckung von Terroristen, Kinderschändern und anderen Schwerstkriminellen (Steuerhinterzieher ? ...aber wohl eher nicht ?! ) benötigt, möchte ich von Ihnen ganz konkret wissen, durch welche Massnahmen die CDU in Deutschland, aber insbesondere auch in Brüssel verhindern wollen, dass es bei der Aufdeckung von Straftaten zukünftig nicht doch zur massenhaften Vorratsdatenspeicherung kommt.

Hört man den CDU-/CSU-Innerministern zu diesem Thema aufmerksam zu (z.B. u.a. DLF am 09.04., Bayerischer CSU-Innenminister), gewinnt man den Eindruck, dass das Desinteresse der Bundes- und Europa-Wähler den Kontrollfreaks in CDU/CSU mehr als nur entgegenkommt. Man kann dann (unter Aufsicht der Lobbyisten) weiterhin machen, was man will. Das eröffnet der AfD ein enormes Potential.

Über Monate hinweg hat man sich zum Thema Snowden schlichtweg dummgestellt. Unter dem Motto: "Wir haben ja keine Beweise." Auch Sie stellen in Ihrer Antwort an Herrn Müller vom 04.11.2013 fest: "Es ist nicht erkennbar, dass Snowden politisch verfolgt wird. "Dann wurde es mit jedem Tag für unsere proaktiven Vordenker immer peinlicher.

Wo wird für Ihre potentiellen Wähler konkret erkennbar, dass sich Bundesregierung und Europa-Parlament jetzt endlich nicht nur für die Privatsphäre der durch das Deutsche Volk gewählten Vertreterin Merkel einsetzt, sondern auch für jeden einzelnen Bürger?

Mit freundlichen Grüssen

Bernward Otto

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Otto,

im Bereich der Vorratsdatenspeicherung ist nicht das „ob“ sondern viel mehr das „wie“ strittig. Daher ist es jetzt unsere Aufgabe, für eine verfassungsgemäße und europarechtskonforme Umsetzung zu sorgen.

Zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität im Internet kann künftig auf eine Datenspeicherung nicht verzichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer

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