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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Ingrid M. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Ingrid M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

Sie erhalten derzeit u.a. monatlich 4.204 € steuerfreie Kostenpauschale für Mandats-bedingte Aufwendungen, ohne Einzelnachweis.

Ich habe den begründeten Eindruck, dass wegen dieser bereits umfassend üppigen Amtsausstattung die meisten Abgeordneten mit jenen 4.204€ gar nicht weitere Mandatskosten decken brauchen oder wollen, sondern diesen Betrag steuerfrei wie ein weiteres Gehalt einstecken. Folglich hätten die MdB bereits heute weit höhere Bezüge als Bundesrichter R1, also das mit der aktuell beabsichtigten Bezüge-Erhöhung angeblich erst angestrebte Niveau.

Um diesen Eindruck bei Ihnen persönlich u.U. falsifizieren zu können, wollen Sie mir – und Ihren sonstigen WählerInnen - bitte mitteilen, für welche einzelnen Mandatszwecke Sie die 4.204€ steuerfreie Kostenpauschale seit Ihrer Zugehörigkeit zum Bundestag allmonatlich ausgegeben haben.

Ich weiß sehr wohl, dass und warum der Bundestag Ihnen solche Einzelnachweis nicht abverlangt, anders als i.ü. manche deutsche Landtage dortigen Abgeordneten. Dies brauchen Sie also nicht einwenden.
Doch trotzdem werden Sie ja gewiß für sich (nach den Grundsätzen geordneter Buchführung) sowie für Ihre Wählerinnen mindestens in Ihrem Wahlkreis (zwecks politischer Transparenz und Hygiene) die entsprechenden Ausgaben laufend notiert haben. Daher bitte ich um Ihre Angaben möglichst genau.

Ferner bitte ich um Auskunft: kennen Sie eine/n einzige/n Abgeordnete/n, der /die jemals die Kostenpauschale oder einen Teil davon an den Bundestag zurückzahlte, weil er/sie nicht den vollen Betrag für zusätzliche Mandatskosten verbrauchte? Bitte: nur eine/n einzige/n! Was, Sie kennen keinen? Gibt Ihnen das nicht selbst zu denken und bringt Sie zu der Erkenntnis, dass MdB diese Pauschale (mindestens anteilig) allmonatlich nicht dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, sondern für private Zwecke mißbrauchen?
Halten Sie danach höhere Diäten +Zulagen weiter für geboten?

Mit freundlichem Gruß

Ingrid Mommsen, Berlin

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Sehr geehrte Frau Mommsen,

wie Sie richtig bemerken, erhalte ich, wie auch der / die Bundestagsabgeordnete aus Ihrem Wahlkreis, eine steuerfreie Kostenpauschale. Diese Kostenpauschale, auch das ist Ihnen bekannt, wurde durch das Bundesverfassungsgericht für rechtlich zulässig erklärt.

Die Kostenpauschale wird u.a. zur Deckung der Fahrtkosten im Wahlkreis, Druckkosten, die Miete und Ausstattung für das Büro im Wahlkreis, den Unterhalt der Dienstwohnung in Berlin und zahlreiche andere Ausgaben für die doppelte Haushaltsführung und die politische Arbeit vor Ort genutzt.

Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich die von einer unabhängigen Expertenkommission empfohlene Diätenanpassung an die seit 1995 geltende Rechtslage für richtig halte.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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