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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Michael G. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Michael G. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Grosse-Böhmer

Habe heute Ihre Einlassungen zu den geplanten Diätenerhöhungen etc. verfolgen dürfen.

Was ich grundsätzlich nicht verstehe ist Folgendes: Wenn man bereits weit über 8000 EURO im Monat erhält - wozu braucht man dann zwingend nochmals 800 obendrauf, und dann jedes Folgejahr nochmalsnochmals weitere Aufstockungen (... wie "normale" Arbeitnehmer) ?

1. Lohnanpassungen um der Lebenswirklichkeit weiterhin gerecht werden zu können sind ja leicht nachvollziehbar, aber was GENAU soll mit den (in Zukunft regelmäßigen) Diätenerhöhungen ausgeglichen oder abgegolten werden ?

2. Sie sagten sinngemäß, man wolle sich in Zukunft am durchschnittlichen tarifl. Zuwachs bei der Arbeitnehmerschaft orientieren.

Frage: Absolut in EUR oder Prozentual ? 3% von 2800 sind ja nun etwas ganz Anderes wie 3% von 8800, sprich 84/264 EUR.

mfg m.grass

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grass,

wie Sie meinen heutigen Ausführungen entnehmen konnten, folgen wir mit der aktuellen Erhöhung der Abgeordnetenbezüge einer Kommission. Diese war damit beauftragt, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In Ihrer Empfehlung rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Abgeordnetenentschädigung soll nun entsprechend angehoben werden, damit deren Niveau die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der Regelung erreicht.

Mit dieser Erklärung sollten sowohl die Eingangsfrage als auch Ihre Frage 1 beantwortet sein.

Der Nominallohnindex wird in Prozent ausgedrückt, daher wird auch die Anpassung (positiv und negativ!) entsprechend erfolgen.

Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion bislang weitgehend unbeachtet.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

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