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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Peter V. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Peter V. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer.

Auf Flugverkehr kann aus wirtschaftlichen Gründen heute nicht verzichtet werden. Hier besteht ein grundsätzlicher Zielkonflikt bzgl. Minimierung der globalen CO2-Emissionen, der zukünftig zu lösen ist. Fraglich erscheint allerdings, wenn eine Fluggesellschaft wie die AIRFRANCE mit dem Slogan „Lust auf Shopping“ (ZEIT Nr. 23) die Reisenachfrage bedarfsunabhängig anheizt. Und das, obwohl die Fluggesellschaft im Rahmen ihrer Unternehmensdarstellung den Begriff „Nachhaltigkeit“ vielfältig einsetzt. Verantwortungsbewusstsein für Zukunft sieht m.E. anders aus.
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer, ein zentrales Element meines Wählerauftrages ist die Weiterentwicklung der Thematik „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“. Wie Sie wissen, hat eine Enquetekommission des deutschen Bundestages mit einem Entwurf Ihrer Arbeitsergebnisse (April 2013) diesbezüglich m.E. sehr gute Grundlagen erarbeitet. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die o.a. Werbekampagne. Ich würde eine von parteipolitischen Überlegungen losgelöste persönliche Einschätzung begrüßen. Die Beantwortung der komplexen Frage ermöglicht m.E. die Darstellung Ihrer in die Zukunft gerichtete Handlungsorientierung, die mir aktuell als Wahlhilfe dienen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vollmer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vollmer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. Juni 2013.

Die Air France ist ein privates und zudem französisches Unternehmen. Selbst wenn es sich jedoch um ein deutsches Unternehmen handeln würde, hätte es verfassungsrechtlich die unternehmerische Freiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs.1 GG) so zu werben, wie es möchte. Es dürfen dabei allerdings keine Ordnungswidrigkeiten begangen oder strafrechtliche Grenzen überschritten werden.

Dieses Maß wirtschaftlicher Handlungsfreiheit müssen wir bewahren. Die Politik kann hier nur entsprechende Anreize setzen. Denn Selbstverantwortung, Freiwilligkeit und Verpflichtung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

M. Grosse-Brömer, MdB

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