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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Hartmut Frank M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 08.05.2013, erlaube mir aber eine Nachfrage zu machen.

In Ihrer Antwort verweisen Sie auf die Urteile der Justiz. Ist es aber nicht so, dass der Gesetzgeber auf die Art der Bestrafung/ Rechtssprechung indirekten Einfluss hat? Der Gesetzgeber legt doch das Strafmaß in Gesetzen fest, oder nicht? Er könnte festlegen, dass man Ersttätern, jungen Tätern die keine Gewaltdelikte verübt haben, und ärmeren Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten, so bestraft werden, dass es für sie auch eine Chance sein kann. Gefängnis aber macht Menschen oftmals erst zu Gewalttätern, wenn man den diversen Meldungen glauben kann.
Ein Gerechtigkeitsproblem ist m.E., dass sich Menschen mit Geld "freikaufen" können, aber die Habenichtse oftmals ins Gefängnis müssen. Für Delikte, die bei anderen mit einer Geldbuße bereinigt werden.

Wie Sie sehen, gibt es sehr viele verurteilte Schwarzfahrer, die nicht alle notorisch schwarz gefahren sind. Es reicht bereits einen Tagessatz nicht zu bezahlen, schon wird auf Steuerzahlerkosten eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Ich sende Ihnen als Beleg folgenden Link mit: www.taz.de/!59721/

Können Sie verstehen, dass ich es als Bürger dieses Landes und als Steuerzahler nicht verstehen kann, wenn die Justiz derart herzlos vorgeht und einen 16 jährigen wg. schwarz fahren höher bestraft als einen Menschen, der einem anderen Menschen das Leben genommen hat?
Müsste es nicht generell so sein, dass Gewalt, schwere Körperverletzung usw. schwerer bestraft werden, als Kapitaldelikte wie z.B. schwarz fahren? Der Gesetzgeber hätte die Macht das zu ändern, und Ihre Partei ist an der Regierung!
Sind Ihnen derartige Gesetzesänderungen seitens der Regierung bekannt?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

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Sehr geehrter Herr Mueller,

es ist richtig, dass der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch die Rahmenbedingungen für die Strafhöhen festlegt. Aber es handelt sich um einen Strafrahmen, nicht um eine Strafhöhe. Die Strafhöhe legt nach Abwägung aller Faktoren ein Richter fest. Und zu diesen Faktoren gehören auch die Schuld des Täters, seine Persönlichkeit, die Schadenshöhe, eventuelle Vorstrafen, Motivation bei der Tat, seine wirtschaftlichen Verhältnisse, Bemühungen, den Schaden wieder gut zu machen (§ 46 StGB) etc. Sie sehen, es wird nicht „über einen Kamm geschoren“.

Dies betrifft auch die von Ihnen geschilderten Schwarzfahrer sowie denjenigen, der bei einem Verkehrsunfall jemanden getötet hat. Dieser wird, anders als von Ihnen geschildert, nicht schwächer bestraft als ein Schwarzfahrer. Aber es war eine einmalige Tat ohne Vorsatz, und das ist der Unterschied, den ein Richter bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Hätte er absichtlich jemanden getötet oder würde er solche Unfälle wiederholt verursachen, sähe auch das Urteil anders aus! Und gerade für Jugendliche wie die von Ihnen geschilderten Schwarzfahrer ist manchmal eine „harte Hand“ wirkungsvoller und abschreckender als immer nur richterliche Ermahnungen zu hören…

Zu Ihrem Vorwurf des Freikaufens: Dies ist schlicht falsch. Die Höhe der Geldstrafe wird nach der Wirtschaftsfähigkeit des Täters berechnet, wie ich Ihnen schon in meiner letzten Antwort schrieb. Ersatzfreiheitsstrafe wird nur verhängt, wenn der Täter z.B. unwillig ist, die Geldstrafe zu bezahlen. Übrigens wird eine solche Haftstrafe im offenen Vollzug durchgeführt. D.h., der Täter verlässt morgens das Gefängnis, geht zur Arbeit etc. und kehrt danach ins Gefängnis zurück. Auch die Wochenenden verbringt er normalerweise bei seiner Familie. Die von Ihnen geschilderte Gefahr, dass ein zu einer Ersatzfreiheitsstrafe Verurteilter im Gefängnis „zu einem Gewalttäter“ wird, ist also verschwindend gering, da er mit solchen Straftätern gar nicht in Berührung kommt.

Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB

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