Frage an Michael Grosse-Brömer von Hadmut D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
Sie sprechen sich in http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsrichter-wahl-unionsfraktion-zweifelt-an-lammerts-reformvorschlag-1.1420499 gegen den Vorschlag von Bundestagspräsident Lammert aus, Verfassungsrichter durch den ganzen Bundestag wählen zu lassen.
Warum?
Warum werden die Auswahl und die Diskussion um die Qualifikation vor den Bürgern verborgen? Immerhin bleiben Richter 12 Jahre im Amt und ihre Entscheidungen haben Gesetzeskraft. Wo bleibt da der demokratische Einfluss, wenn Verfassungsrichter im Hinterzimmer ausgekungelt werden? Und sollte man deren Qualifikation nicht lieber vor deren Wahl als nach deren Ernennung diskutieren?
Ist es nicht inzwischen generell so, dass die Richter nicht mehr nach Qualifikation, sondern nach Parteienproporz und politischer Strategie gewählt werden und man sich das erhalten will?
Welchen vernünftigen Grund kann es geben, Verfassungsrichter heimlich auszuwählen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Danisch,
die Wahl der obersten Bundesrichter (es betrifft nicht nur die Richter am Bundesverfassungsgericht) durch einen speziellen Richterwahlausschuss ist weder parteilich gebunden noch geheim. Immer schon wurden in der Öffentlichkeit Kandidaten vor einer Wahl diskutiert. Dieses Verfahren und die Ergebnisse haben sich in der Vergangenheit bewährt. Gerade weil die fachliche Qualifikation der Bewerber intensiv beachtet wurde und das maßgebliche Kriterium für eine Berufung gewesen ist. Nur deshalb habe ich davor gewarnt, quasi im Schnelldurchgang ein bewährtes Verfahren zu ändern.
Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB