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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Claus H. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Claus H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

das vom Europa Parlament mit 409 von 668 Stimmen beschlossene sogenannte Fluggastdaten Abkommen erfüllt mich mit tiefer Besorgnis. Es werden den US-Behörden 19 persönliche Daten von Flugreisenden mit dem Ziel USA und Drittländer anlasslos übermittelt wie auch unkontrollierte Zugriffe auf EU-Flugbuchungssysteme gestattet.
In meiner Bewertung unterwirft sich die EU hiermit den Forderungen der USA. Es handelt sich daher, wie ich meine, nicht um ein "Abkommen", sondern mehr um ein Diktat der US-Behörden. Laut EU-Parlamentariern, die gegen das Abkommen stimmten, verletzt es die Charta der Grundrechte sowie die Europäische Menschenrechtskonvention.
Dieser aus meiner Sicht beschämende Vorgang wirft erneut Fragen zur demokratischen Legitimation der EU Kommission sowie zu Rechtsstatus und Souveränität Deutschlands auf. Zudem zeigt er mir, dass die Bundesregierung elementare Grundrechte und Interessen des deutschen Volkes gegenüber der EU-Bürokratie nicht mit der erforderlichen Entschlossenheit zu schützen scheint.

Hierzu würde ich gern wissen:
1) Wie bewerten Sie die Rechtmässigkeit und Notwendigkeit dieses Abkommens in Abwägung zur rechtlichen Problematik? Bitte verzichten Sie auf Argumente der Terrorismus- oder Kriminalitätsbekämpfung: Nach Aussage von Jan Philipp Albrecht, Abgordneter der Grünen im Europa Parlament, weigert sich die USA, der EU Erklärungen zum Wert der Datensammlung für diese Zwecke zu unterbreiten.
2) Wurde das Fluggastdaten Abkommen in der Bundesregierung oder Ihrer Partei beraten und auf Konformität mit deutschem Recht geprüft und wurde hierüber entschieden? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?
3) Waren Sie als MdB an Beratungen oder Abstimmungen hierzu beteiligt? Falls ja, welche Stellung bezogen Sie?
4) Entspricht das Fluggastdaten Abkommen aus Ihrer persönlichen bzw. aus Sicht Ihrer Partei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung?

Mit freundlichen Grüssen,

Claus Hiller, Seevetal

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hiller,

so wie Sie, empfinde ich manchmal auch, dass die USA in zu intensiver Weise Daten sammeln. Daran wird aber ein deutscher Parlamentarier auch nichts ändern. Erst recht nicht, wenn das Europäische Parlament mehrheitlich ein Abkommen beschließt.

Bereits nach den Terroranschlägen vom 11. September hatten die USA Fluggastdaten von den Fluggesellschaften eingefordert, im Jahr 2004 wurde dann zwischen der EU und den USA ein PNR-Abkommen geschlossen. Seit 2007 existierte ein weiteres Abkommen (Swift), das jetzt auslief und auf Wunsch der USA zu erneuern war. In dem jetzigen, neuen Abkommen (PNR) werden Grundrechts- und Datenschutzstandards besser geachtet als vorher.

Im Bundestag hat sich der Innenausschuss (dem ich nicht angehöre) im vergangenen Jahr mit der Thematik beschäftigt. Ich selber war an diesen Beratungen und Gesprächen nicht beteiligt.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorratsdatenspeicherung unter engen Rahmenbedingungen ausdrücklich für zulässig erklärt. Das Gericht hält eine solche Speicherung sogar für ein geeignetes Mittel, um die innere Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten. Ohne eine intensive Prüfung durchgeführt zu haben sehe ich bei dem Abkommen keinen Verstoß gegen die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, zumal die beiden Sachverhalte nur schwer zu vergleichen sind.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB

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