Frage an Michael Grosse-Brömer von Edmund G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Grosse Brömer!
Eine Ratifizierung der "Anti-Korruptions-Konvention der UN" wurde durch Deutschland noch nicht durchgeführt. Nach bisherigen Informationen wird von den Regierungsparteien ein Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regeln der Abgeordnetenbestechung blockiert. Begründen Sie mir bitte die Ablehnung der CDU! M.E. ist es ein Skandal das Deutschland diese Konvention noch nicht ratifiziert hat! Weit über 120 Länder haben die Konvention unterzeichnet.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Gösmann
Sehr geehrter Herr Gösmann,
ich habe eine inhaltsgleiche Frage von Herrn Lieser bereits am 12.09.2011 beantwortet. Gerne gebe ich diese noch einmal wieder, damit Sie nicht suchen müssen.
Grundsätzlich ist der Gedanke der UN-Korruptions-Konvention (UNCAC), die Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens durch Zuwendung von Geld oder Versprechung sonstiger Vorteile unter drastische Strafen zu stellen, natürlich richtig. Schmunzeln muss ich allerdings, wenn ich sehe, welche Staaten die Konvention ratifiziert haben (z.B. Afghanistan, China und halb Afrika) und dass manche in Deutschland Korruption unterstellen, weil es nicht ratifiziert hat. Die Ratifizierung alleine scheint mir keine Garantie gegen Korruption zu sein.
Deutschland hat, auch ohne Ratifizierung der UNCAC, bereits mit die höchsten Anti-Korruptionsgesetze der Welt (Bspw. die §§ 298, 299, 331 ff. Strafgesetzbuch, Steuergesetze; §§ 1, 19 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb; aus internationalen Übereinkommen beruhende deutsche Antikorruptionsgesetze: EU-Bestechungsgesetz, IntBestG; Informationsfreiheitsgesetz; Parteiengesetz; Richtlinie der Bundesregierung vom 17. Juni 1998 zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung). Auch sieht das deutsche Recht für den Verkauf einer Entscheidung durch einen Abgeordneten in § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) ein Höchststrafmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. So gibt es in Deutschland keinen Fall, der nicht bestraft werden konnte, weil eine Regelung dazu fehlt. Wenn es aber nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen (Montesquieu).
Auch die deutschen Transparenzregeln für Abgeordnete sind wirksam gegen jede Art der Manipulation. Diese Transparenzregeln werden von uns ständig aktualisiert und verbessert. Neben dem Strafrecht ist durch diese Regelung auch noch ein Entzug des Stimmrechts vorgesehen. Dadurch wird einer möglichen Korruption schon von Anfang an die Grundlage entzogen.
Entscheidend dafür, dass die UNCAC noch nicht ratifiziert ist, ist nicht ihr Inhalt, sondern ihre Systematik. Problematisch ist, dass die Ratifizierung einer an die jeweiligen nationalen Verfassungssystematik angepassten Variante der Konvention nicht vorgesehen ist. In diesem Punkt müsste die Konvention angepasst werden, um ratifiziert werden zu können. So stellt die UNCAC beispielsweise die Abgeordneten mit Beamten gleich, was mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Während Beamte in deutschen Behörden den Vorgaben ihres Dienstherren unterliegen, sind Abgeordnete bei ihren Entscheidungen gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 2 nur ihrem Gewissen unterworfen und können auch Einzelinteressen vertreten.
Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB