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Michael Grosse-Brömer
CDU
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Frage von Mundt A. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Mundt A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

besorgt verfolge in letzter Zeit die Entwicklung an den Finanzmärkten und vor allem die Entwicklung in Europa und dort besonders in Deutschland. In den letzten Wochen mehren sich meiner Meinung nach die Hinweise und Anzeichen das ein finaler Crash des auf Zinseszins/Schulden aufgebauten Finanzsystems unmittelbar bevorsteht.

In diesem Zusammenhang erscheint mir der,in den einzelnen Staaten zu ratifizierende,ESM-Vertrag nicht nur als ein massiver Eingriff in unsere (Haushalts)Souveränität, sondern auch eine Unterwanderung unserer verfassungsrechtlich verbrieften Gewaltenteilung.

Und somit Unterwanderung der DEMOKRATIE!!

Ich bin kein Jurist,kein Bankier aber was ich aus dem veröffentlichten Vertragsentwurf verstehe ist, das wir (DAS VOLK) unbegrenzt bürgen für die Schulden anderer!
Wie ich es verstehe verwandeln wir mit diesem Vertrag die Europäische Union in Europäische Transferunion (Europäische Schuldenunion)
Desweiteren verstehe ich diesen Vertrag so, das die unterzeichnenden Staaten unbegrenzt haften/bürgen und nach Anforderung von Finanzmitteln unbegrenzt "auszahlen" müssen...

Was passiert wenn die unbegrenzt anforderbaren Summen fällig werden u. Betrag größer ist als der Bundeshalt ? Dann müsste das VOLK mit Steuererhöhungen, Kürzung von Sozialleistungen oder höherer Neuverschuldung rechnen.
Letzteres ist meines Wissens nach Prozentual am Bruttoinlandprodukt angekoppelt und darf einen gewissen Prozentsatz nicht überschreiten.

Wenn doch? Dann haftet der Staat und somit das Volk.In diesem Zusammenhang möchte ich an die Rede der SPD-Abgeorneten Kirsten Lühmann erinnern, die offen ein Lastenausgleichsgesetz (wie 1948) "forderte".Das könnte Zwangshypotheken für alle Immobilienbesitzer bedeuten.

Eine Ratifizierung des ESM-Vertrages vernichtet deutsches Vermögen, deutsche Bürgerrechte, die Demokratie und am Ende DEUSTCHLAND, ALSO UNS ALLE!!

Bitte verhindern Sie das!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Andre Mundt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mundt,

zum ESF habe ich in letzter Zeit zahlreiche Anfragen über abgeordnetenwatch beantwortet, auf die ich als Grundlagen verweisen möchte.

Ich möchte meine Antworten zur Klarstellung daher nur kurz zusammenfassen:

1. Der ESM soll nicht Griechenland, sondern insolvenzbedrohte Staaten unserer Währungsunion stützen. Es geht primär um die Rettung unserer gemeinsamen Währung, von der Deutschland als Exportnation massiv profitiert (hat).
2. Diese Finanzhilfen sind Kredite, die verzinst zurückgezahlt werden müssen. Zudem sind Finanzhilfen an strenge Auflagen zur Haushaltssanierung gebunden, wie Sie aktuell im Fall Griechenland erleben können.
3. Wir belohnen nicht schlecht wirtschaftende Staaten durch die Übernahme von Schulden. Genau deshalb verweigern sich Bundeskanzlerin Merkel und die CDU/CSU-Fraktion (im Gegensatz zu der von Ihnen in Form von Frau Lühmann zitierten Auffassung der SPD) den sogenannten Eurobonds, die genau dieses zum Ziel hätten. Unser Grundsatz: Für seine Schulden muss jeder Staat selber aufkommen.
4. Ein Zusammenbruch des Euro oder die Wiedereinführung der Deutschland-Mark würde uns als Exportnation langfristig deutlich teurer kommen, als die Einlagen und selbst als die Garantien in den ESM. Denn einerseits profitiert unsere exportorientierte Wirtschaft, an der etwa ein Drittel unserer Arbeitsplätze hängen, wie kaum eine andere von der gemeinsamen Währung und andererseits sind Staatsanleihen Bestandteil vieler Lebensversicherungen und Vorsorgepläne. Bei einem Staatsbankrott Griechenlands, aber auch Portugals, Italiens, Spaniens oder Irlands hätten diese Anlagen ihren Wert und damit auch viele Deutsche Teile ihrer Altersvorsorge verloren, weil auch die deutschen Banken und Versicherungen in Anleihen dieser Länder investiert haben.
5. Der Gouverneursrat, von dem im ESM-Vertrag die Rede ist, besteht aus den Finanzministern aller Euro-Staaten. Die Stimmanteile richten sich nach Höhe der Beteiligung am ESM. Deutschland mit etwa 27 Prozent der Beitrags- und Garantiehöhe ist damit in der Lage, dass ohne die Zustimmung bzw. Ablehnung des deutschen Finanzministers ein Beschluss kaum möglich ist. Deutschland hat damit de facto ein Vetorecht, das uns vor unbegrenzten Erhöhungen der Beitragspflichten schützt. Und da das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben hat, dass die Zustimmung des Bundesfinanzministers an die Zustimmung des Bundestags gekoppelt ist, liegt das Budgetrecht nach wie vor beim Bundestag und damit bei den gewählten Volksvertretern. Eine Beschneidung unserer (Haushalts)Souveränität ist damit nicht gegeben.

Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB

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