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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Mark P. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

weichen Sie grundsätzlich allen Fragen aus, die Sie nicht beantworten können? Warum können Sie Ihre Behauptung 10.11.11, dass das Ziel des Führungsverbots angeblich (mit leichtem Rückgang) erreicht worden ist, nicht belegen? Als Fragesteller muss man hier Quellen für solche Behauptungen aufstellen, warum nicht als Abgeordneter?

Wann genau wollen Sie meine konkreten Fragen beantwortet haben? Sie sind auch früheren Fragen schon mit der Ausrede ausgewichen, dass Sie irgendwann schon mal eine Frage zum Führungsverbot bestimmter Messer beantwortet haben! Wollen Sie mit diesem Verweis auf angebliche Wiederholungen die Leser täuschen?

Wieso unterstellen Sie mir, dass ich mit einem Messer mit über 12cm Klingenlänge durch die Fußgängerzone laufen möchte? Dies habe ich nie behauptet! Ich empfinde es lediglich als unnötige Einschränkung, wenn ich auf komfortabel und sicher zu bedienende Taschenmesser verzichten muss, obwohl ich nicht zur angeblichen Zielgruppe der Gesetzesverschärfung gehöre! Die von Ihnen als Alternative empfohlenen feststehenden Messer bis 12cm Klingenlänge dürfen doch auch die gewaltbereiten Jugendlichen weiterhin grundlos führen um sie als Waffe zu missbrauchen - wieso sollte sich durch diesen Umstieg die Öffentliche Sicherheit erhöhen?

Zu Ihrer Frage: Glücklicherweise musste ich mein Messer noch nicht als Ersthelfer nutzen - aber meinen Airbag habe ich auch noch nie benötigt und möchte trotzdem nicht darauf verzichten. Darf man sich Ihrer Ansicht nach nur dann auf Unfälle vorbereiten, wenn man schon welche erlebt hat?

Da mir in den fast 4 Jahren seit Inkrafttreten des § 42a WaffG noch niemand aufzählen konnte, was einen „allgemein anerkannten Zweck“ darstellt, möchte ich Sie nochmals bitten, mir mindestens 10 Beispiele hierfür zu nennen. Da das Gesetz angeblich völlig klar ist, sollten Sie damit ja keine Probleme haben – und eine Wiederholungsgefahr besteht ebenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Sehr geehrter Herr Padberg,

eines vorweg: Sie weichen meinen konkreten Fragen ebenfalls aus! Die Frage nach Ihrer Ersthelfer-Ausbildung haben Sie bisher verweigert. Auch Ihr Hinweis auf den Airbag ist absurd, denn wenn Sie den Ersthelfer schon immer als Grund anführen, sollten Sie wissen, dass dieser ANDEREN hilft, nicht sich selber. Wenn Sie selber in Ihrem Auto eingeklemmt sind, kommen Sie auch nicht an Ihr Messer am Gürtel. Im Übrigen haben Sie meinen Hinweis auf die Rettungsmesser ebenfalls ignoriert. Und im Zusammenhang von einem Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm von einem „Taschenmesser“ zu sprechen ist doch weltfremd.

Das Messerverbot habe ich Ihnen und Ihren Mitstreitern 2008 ausführlich erläutert. Darin stand auch, dass die Polizei z.B. in Berlin in ihrer PKS genau differenziert. Lesen Sie einfach noch einmal Ihre alten Fragen und meine Antworten von 2008.

Im Übrigen bin ich nicht gewillt, mich länger zu einem Gesetz zu äußern, dass seit knapp 4 Jahren in Kraft ist und von dem ich nicht den Eindruck habe, dass die Masse der Bevölkerung davon negativ betroffen ist. Vielleicht akzeptieren Sie einfach, dass in einer Demokratie Gesetze zum Vorteil der Mehrheit gemacht werden und dadurch Einzelinteressen verletzt werden können. Sie werden an dem Gesetz auch durch weiteres Nachfragen Nichts ändern zumal ich, wie ich schon 2008 dargelegt habe, nicht Mitglied in dem dafür zuständigen Innenausschuss bin.

Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer, MdB

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