Frage an Michael Grosse-Brömer von Marco R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer
Warum ist es in der BRD verboten Einhandmesser egal welcher Bauart oder Klingenlänge zu führen?
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in den Milieus der Großstädte ("Kietz") ein Problem mit diesen Gegenständen vorherrscht. In diesen Gegenden herrscht aber ein generelles Gewaltproblem vor und zwar nicht nur durch Einhandmesser, sondern auch durch Flaschen, Stahlrohre, etc. Letztere Gegenstände dürfen jedoch frei herumgetragen werden, Einhandmesser nicht. Ich empfinde dies einmal mehr als eine Kriminalisierung des Bürgers! In nahezu jedem "Leatherman Tool" ist ein solches Einhandmesser integriert. Die Anzahl derer, die ein solches Tool besitzen und täglich nutzen geht in die Millionen. Viele wissen nicht einmal, dass sie sich damit strafbar machen, denn nicht einmal das Dabeihaben im KFZ zwecks Durchtrennen des Gurtes nach einem Unfall ("Erste Hilfe" und "Eigenhilfe") ist ein anerkannter Zweck, so entschieden bereits die Gerichte. Meinen sie allen ernstes, dass sich ein Krimineller an die Verbote hält und es somit "sicherer" auf den Straßen geworden ist? Ist geplant etwas gegen dieses unsinnige Verbot zu tun? Oder erklären Sie mir doch bitte, warum ich mein Werkzeug, welches ich sehr oft für friedlich(st)e Zwecke benötige (auch die Klinge!) nun abgeschlossen und nicht nutzbar zu transportieren habe?
Ich bin weder kriminell, noch ein Funktionär vom Kietz: Warum muss ich mich als rechtschaffener Steuerzahler derart kriminalisieren und einschränken lassen? Die Verhältnismäßigkeit manch eines Verbotes (nicht nur dieses) muss dringend überprüft und ggf. korrigiert werden. Planen Sie und Ihre Partei etwas dahingehend zu unternehmen (Bürokratieabbau)? Ich empfinde es als Bürgerrecht, dass die Politik dem Menschen auch zutraut, mit gefährlichen Gegenständen umzugehen, sie nicht a priori kriminalisiert. Ein Verbot ist das Einknicken vor dem kriminellen Milieu, nichts anderes! Ich Danke für ihre Zeit und Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Reppenhagen,
zu Ihren Fragen und Darstellungen möchte ich einige allgemeine Hinweise anführen.
Die Große Koalition aus CDU und SPD hat Anfang 2008 im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 8,5 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Dieses Vorhaben ist dann als Gesetz auch verabschiedet worden und zum 01. April 2008 in Kraft getreten.
Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 8,5 cm Länge kann somit als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Ziel war es, dass die seit Jahren immer stärker steigende Zahl der Gewalttaten mit Messern zu reduzieren, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. Es geht hier nicht um die Kriminalisierung von rechtschaffenden Bürgern. Die Vorschrift versetzt die Polizei damit in die Möglichkeit, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen mitgeführte Messer schon vor Begehung einer Straftat abzunehmen. Dieses Ziel ist, wenn auch nur mit leichten Rückgängen in den letzten Jahren, erreicht worden.
Wichtig ist für mich persönlich zudem die Reduzierung von Bedrohungssituationen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in der U-Bahn, in Unterführungen oder auf dunklen Plätzen. Meines Erachtens ist das Führensverbot von Einhandmessern für die Sicherheit der Bevölkerung von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Bei berechtigtem Interesse ist weiterhin das Führen von Messern, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt. Die Regelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.
Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB