Frage an Michael Grosse-Brömer von Horst D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
für Ihre Antwort vom 13.09.2011 auf meine Frage vom 07.09.2011 zum Thema: Artikel 146 GG möchte ich mich ausdrücklich bedanken..
Der von Ihnen angegebene Link:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/060/1206000.pdf
bzw. der Inhalt der dort wiedergegebenen Drucksache 12/6000 vom 05.11.1993 ist außerordentlich interessant und nur zu empfehlen.
Ich kannte diese - aus meiner Sicht wichtige - Unterlage bisher nicht.
Besonders interessant finde ich den Punkt 6 "Einsetzungsanträge" (Seite 6 bis 7), sowie ab Seite 83 ff das 5. Kapitel "Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid".
Da der Inhalt dieser Unterlage - sofern im Einzelfall nicht bereits bekannt - den BürgerInnen durchaus ein grundsätzliches Verständnis zu den Themen "Demokratie / Grundgesetz" vermitteln könnte, habe ich folgende ergänzende
Frage:
Würden Sie einer Empfehlung zustimmen, dass die Drucksache 12/6000 gemeinsam mit der ursprünglichen und aktuellen Fassung des Grundgesetzes in den Schulen zum Unterrichtsgegenstand im Fach "Demokratie / Staatsbürgerkunde usw." gemacht wird, wobei die einzelnen Punkte ausgiebig besprochen und diskutiert werden sollten ?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hoirst Dormann
Sehr geehrter Herr Dormann,
es freut mich, dass ich Ihnen mit dem Link helfen konnte. Da wir in einer Demokratie leben, sind diese Verträge natürlich öffentlich zugängig und damit nachlesbar und kein „Staatsgeheimnis“.
Als Bundestagsabgeordneter kann und möchte ich von den Schulen allerdings keine Verpflichtung einfordern, dass sich Schülerinnen und Schüler mit diesen Verträgen etc. auseinandersetzen. Schulpolitik ist in Deutschland Angelegenheit der Bundesländer. Grundsätzlich kann jede Schule oder jeder Lehrer bzw. Lehrerin selber entscheiden, ob sich eine Klasse damit z.B. im Politikunterricht auseinander setzen sollte.
Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB