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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Theo S. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Theo S. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Grosse-Brömer

als Landwirt verfolge ich mit Aufmerksamkeit die Entwicklung der Dioxinaffäre. Ich warte schon lange auf die Pressemitteilung über die Festnahme des Geschäftsführers von Harles & Jentzsch.
Hätte dieser eine Bank überfallen, wäre er wohl sofort festgenomen und der U-Haft zugeführt worden. Hier ist aber offensichtlich der materielle Schaden höher als bei den meisten Banküberfällen und zudem die Gesundheit unbeteiligter Menschen aufs Spiel gesetzt worden. Nun hat er jedenfalls genügend Zeit die Pleite vorzubereiten.
Stimmen nach Ihrer Meinung die Relationen der zu erwartenden Strafen bei den genannten Delikten?
Ist es rechtlich möglich, dass der Geschäftsführer auch mit seinem kompletten Privatvermögen haftet, wenn der Schaden durch kriminelle Handlungen entstanden ist?

Mit freundlichen Grüßen
Theo Staars

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Staars,

Ihre Empörung über das Vorgehen der Firma Harles & Jentzsch aus Gründen der Gewinnmaximierung teile ich. Auch wenn ich nicht „Ihr“ Bundestagsabgeordneter bin, so möchte ich doch zu Ihrer Frage kurz Stellung nehmen.
Eine strafrechtliche Reaktion auf dieses eklatante Fehlverhalten wird mit Sicherheit folgen. Diese staatliche Sanktion wird die Schwere der Tat bewerten und angemessen bestrafen.
Mit einer U-Haft hat dies in erster Linie aber nichts zu tun. Dafür müssen nach der Strafprozessordnung (StPO) bestimmte Haftgründe, nämlich Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr vorliegen. Ob dies hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Dies wird die Staatsanwaltschaft tun müssen.

Eine Haftung mit dem Privatvermögen eines Geschäftsführers ist grundsätzlich möglich, hängt allerdings von der Unternehmensform ab. Wie diese bei der betroffenen Firma ist/war, weiß ich allerdings nicht.

Mit freundlichem Gruß

Michael Grosse-Brömer

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