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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Claus H. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Claus H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

als Rechtsanwalt dürfte es sich Ihrer Bewertung nicht verschlossen haben, dass es sich bei der Euro-Griechenland- und (jetzt) Irland-Hilfe nicht um Hilfen für Griechenland oder Irland handelt, sondern in erster Linie um Hilfen für europäische und ganz voran deutsche Banken, denen die deutsche Politik zwar erlaubt, hohe Zinsen fuer Anleihen maroder Staaten zu kassieren, aber sie andererseits von in diesem Zusammenhang anfallenden Verlusten und Risiken freihält und für diese lieber das Deutsche Volk und deren kommende Generationen in Haftung nimmt. Desweiteren wird Ihnen bekannt sein, dass die deutsche Politik in diesem wie auch im Zusammenhang mit dem sogenannten "Euro Rettungsschirm" nach Meinung angesehener Staatsrechtslehrer sowohl gegen die Deutsche Verfassung wie auch gegen die Grundlagen der Europäischen Vertraege verstösst. Hierzu bitte ich um Ihre Stellungnahme, wie ich auch gern von Ihnen wissen würde, wie Sie sich als MdB hierzu positioniert haben, bzw. wie Sie dies zukuenftig zu tun beabsichtigen.

Mit freundlichen Grüssen,

Claus Hiller.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hiller,

Ihrer Analyse schließe ich mich nicht an. Die Finanzhilfen für Euro-Mitgliedsstaaten sind keine Hilfen zur Rettung von Banken, sondern dienen der Stabilisierung unserer gemeinsamen Währung. Und damit auch der Stabilisierung unserer Löhne, Renten etc.

Als Konsequenz aus dem Beinahe-Staatsbankrott von Griechenland gibt es seit Mai 2010 den so genannten „Euro-Rettungsschirm“. Ihm stehen 750 Milliarden Euro als Kreditzusagen zur Verfügung, um in Not geratenen Euro-Ländern zu helfen. Daran sind die Euro-Länder mit 440 Milliarden Euro beteiligt, die EU-Kommission mit 60 Milliarden und der Internationale Währungsfonds IWF trägt 250 Milliarden Euro bei. Die Euro-Länder bürgen für diese Kredite, d.h., das Geld wird nicht direkt ausgezahlt.

Für Hilfen aus dem Fonds müssen diese Staaten selbstverständlich Zinsen zahlen. Da der Euro-Rettungsfonds von den Ratingagenturen Bestnoten erhalten hat, kann der Fonds sich an den Finanzmärkten Geld zu deutlich günstigeren Bedingungen leihen als Irland dies direkt kann. Zudem muss sich Irland zu massiven Sparanstrengungen verpflichten, um seinen Haushalt wieder in den Griff zu bekommen.

Richtig ist, dass das Zentrum für Europäische Politik den Rettungsschirm als Rechtsbruch wertet. Es gibt daher auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, welches einen Eilantrag jedoch abgelehnt hat. Warten wir also erst einmal ab, wie das BVerfG entscheidet.

Für mich persönlich ist relevant, dass wir eine Euro-Krise, die uns in Deutschland auch massiv selber getroffen hätte, erst einmal abgewendet haben.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB

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