Frage an Michael Grosse-Brömer von Andre S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
in Ihrer Rede im Bundestag ging es zum einen um Gewalt (gegen Polizisten) und später auch um die Sperrung von Kinderpornographie.
Zu Ersterem: Grundsätzlich finde ich, dass sie Recht haben, wenn Sie sagen, dass Gewalt generell bekämpft werden muss. Aber die einfach nur, wie Sie dargestellt haben, diese von Demonstranten ausgeht, ist nicht ganz richtig. Die Polize nimmt Demonstrationen auf Video auf, genauso wie es einige Demonstranten auch tun. Auf diesen Videos sieht man auch Gewalt, die von den Beamten ausgeht. Teilweise ist diese sogar überzogen. Welche Möglichkeit hat der Bürger da Rechtmittel einzulegen?
Zum Zweiten: Sie zitierten aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung.
Wie haben Sie die gesperrten Seiten hochgerechnet? Ihre Zahlen für Deutschland sind erstmal nichts weiter als eine Behauptung. In der Schule wird schließlich auch der Rechneweg verlangt, damit es Punkte gibt.
Wie stellen Sie sich wirksame Sperren vor? Eine DNS (Domain-Name-System)-Sperre kann umgangen werden. Was schon beim Stop-Schild von vielen kritisiert worden ist.
Wenn Ihnen und der Regierung nichts einfällt, könnte Li Yizhong, Chinas Minister für Industrie und Informationstechnologie, weiterhelfen.
Eine Möglichkeit Seiten zu sperren sieht nicht nur nach Zensur aus, es ist eine. Sie mag zwar gut gemint sein, aber sie lässt sich leider auch für andere Zwecke missbrauchen. Und da fehlte bei den Konzepten, der zustänigen Ministerien, der Punkt, der gegenseitigen Kontrolle, wie es in einer Demokratie üblich ist.
Und wo ich schon bei dem Thema Demokratie bin. Ich bin allgemein enttäuscht von allen Parteien. Im Bundestag sitzen sehr viele Juristen. Aber wieso bekommen so viele Juristen wichtige Gesetze nicht so hin, dass das BVG diese nicht kritisieren oder sogar einkassieren muss?
Mit freundlichen Grüßen
Andre Schaadt
Sehr geehrter Herr Schaadt,
vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.de vom 16. September 2010.
Es freut mich zu lesen, dass Sie meiner These zustimmen, „Gewalt - gleich welchen Ursprungs - muss bekämpft werden“.
Bürger, die strafrechtlich relevant von Polizeibeamten verletzt wurden, haben es einfach: Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, solche Beamte anzuzeigen und strafrechtlich verfolgen zu lassen; zu denken ist dabei an §340 StGB Körperverletzung im Amt. Im Falle von körperlichen Schäden lassen sich darüber hinaus zivilrechtliche Gerichtsverfahren anstrengen. Dadurch wird klar, dass der Bürger - als Ausdruck unseres Rechtsstaats - gegenüber der Staatsgewalt nicht schutzlos gestellt ist.
Ich bin schon lange kein Schüler mehr und somit auch nicht auf Punkte angewiesen. Ich weise dennoch darauf hin, dass die Hochrechnung auf Deutschland dem von mir erwähnten Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 15. Januar 2009 entstammt.
Ferner erwähnte ich bereits in meiner Rede, dass Internetsperren möglicherweise nicht jeden pädophilen Nutzer von den einschlägigen Internetseiten fernhalten. Trotzdem genügt es mir, wenn ein erheblicher Teil technisch nicht versierter Internetnutzer durch die Sperren bis zur endgültigen Löschung keinen Zugriff mehr erhält.
Ihre Argumentation zu Ihrer Enttäuschung über Parteien überzeugt mich nicht. Sicher sitzen auch ausgebildete Juristen im Deutschen Bundestag. Besonders im Rechtsausschuss, dem ich auch angehöre. Durch unsere Ausbildung haben wir über Parteigrenzen hinweg einen guten Diskurs auf Augenhöhe. Es ist zwar manchmal ärgerlich, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für nichtig erklärt, jedoch geschieht dies nur bei 1,8 % aller Gesetze. 98,2 % der Gesetze haben Bestand. Der verschwindend geringe Anteil der aufgehobenen Gesetze erhält aber ein großes Medienecho und tritt somit in den Fokus der Öffentlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB