Frage an Michael Grosse-Brömer von Ursula S. bezüglich Gesundheit
Der heutigen Tagespresse war zu entnehmen, dass weitere 3.000 Medikamente jetzt zuschlag- pflichtig werden, weil die Pharma-Industrie ihre Preise erhöht hat und die Krankenkassen das nicht auffangen wollen/können. Frage: Wenn die Medikamente im Ausland bis zu 50 % billiger sein sollen (aber nicht so zuver- lässig wie die in deutschen Apotheken gekauften), und wenn die Pharma-Industrie ihre Preise "selbstherrlich" festlegen kann - soviel ich weiss ist das so seit ca. 35-40 Jahren - SPD), wieso ist die CDU nicht dagegen angegangen? Immerhin war die CDU unter Ex-Kanzler Kohl 16 Jahre und jetzt auch schon wieder 5 (?) Jahre an der Spitze! Traut sich denn niemand an d i e PharmaIndustrie heran?? Oder zahlen die etwa soviel Steuern - und damit endgültig wieder mal die Verbraucher - dass "man" darauf nicht verzichten kann/will?
Letzte Frage: Und wieso gab "man" den Krankenkassen freie Hand mit der Bestimmung der
Höhe der zusätzlichen Zusatzzahlungen?
Freundliche Grüsse
Ursula Schmidt (82 Jahre)
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage, die allerdings auf einer falschen öffentlichen Berichterstattung beruht.
Grundsätzlich ist es in Deutschland vorgesehen, dass alle verschreibungspflichtigen Medikamente zuzahlungspflichtig sind. Dabei wird aber jeweils ein Festbetrag durch die Krankenkasse erstattet, der sich am Arzneityp orientiert. Dieser Festbetrag wird stets überprüft und neu festgesetzt.
Hersteller, die ihre Arzneien 30 Prozent unter diesem Festbetrag anbieten, werden dadurch belohnt, dass diese Medikamente von der Zuzahlung befreit werden und dadurch mehr verkauft werden können. Dies ist also ein Anreiz, die Medikamente kostengünstig anzubieten.
Im vergangenen Jahr haben nun, zahlreiche Hersteller ihre Preise nicht angehoben, wie von den Medien geschrieben, sondern im Gegenteil gesenkt. Dadurch wurden auch die Festbeträge nach unten korrigiert mit dem, zugegebenermaßen seltsamen, Nebeneffekt, dass viele bisher günstige Hersteller nun, zu Lasten der Kunden, nicht mehr zuzahlungsbefreit sind.
Aktuell wird von der Regierungskoalition wegen dieser Verzerrung eine Gesetzesänderung vorangetrieben, die eben diese "Bestrafung" der Hersteller und damit der Kunden nach einer Preissenkung verhindern soll. Details sollen voraussichtlich im Herbst vorliegen.
Zu Ihrer "Nach"frage: Krankenkassen haben keineswegs freie Hand bei der Höhe der Zuzahlungen. Diese wird im Gesetz (konkret § 31, Abs. 3 in Verbindung mit § 61 SGB V) geregelt und richtet sich u.a. nach der Packungsgröße (N1, N2, N3).
Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer, MdB