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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Martin H. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Martin H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

Als Verfassungspatriot mache ich mir große Sorgen um die Einhaltung des Grundgesetzes durch die Bundesregierung. Nach §26, Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Führung eines Angriffskrieges verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.

Doch im Jahre 2003 hat es die Bundesregierung einer ausländischen Regierung erlaubt, von Deutschland aus einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg (gegen den Irak) zu führen (z.B. über die Ramstein Air Base). Und die USA bereiten mindestens einen weiteren völkerrechtswidrigen Angriffskrieg vor, gegen den Iran (dem sie den Erwerb einer bestimmten Waffengattung, die sie selbst besitzen, nicht gestatten wollen), der wahrscheinlich ebenfalls zum Teil über Deutschland abgewickelt werden würde.

Ich habe an Sie als Justizpolitiker und Juristen drei Fragen dazu:

(1) Stimmen Sie mir zu, dass die Führung eines Angriffskrieges von Deutschland aus eine strafbare Verletzung des Grundgesetzes ist?

(2) Können Sie sich erklären, warum die SPD/Grünen-Regierung diesen Verfasungsbruch im Jahre 2003 zugelassen hat?

(3) Setzen Sie sich dafür ein, dass ein solcher Verfassungsbruch nicht wieder geschieht?

In großer Sorge um unser Land und seine Rechtsordnung,
Ihr
Prof. Dr. Martin Haspelmath

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Antwort von
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Sehr geehrter Professor Haspelmath,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworte:

1) Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass ein Verstoß gegen Art. 26 (1) eine Verletzung des GG ist.
2) Nein, ich verstehe rot-grüne Politik häufig nicht. Ich halte sie häufig auch für falsch.
3) Ihre Frage unterstellt, dass ein Verfassungsbruch vorgelegen hat. Diese Ansicht teile ich nicht.

Mit freundlichem Gruß
Michael Grosse-Brömer MdB

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