Frage an Michael Grosse-Brömer von Hans-Walter E. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,
warum dürfen 7% - 10% muslimischer Eltern ihre Töchter aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht und von Klassenfahrten abmelden, während die wenigen Eltern, die aus christlicher Überzeugung ihre Kinder nicht in den Sexualkundeunterricht oder in Theaterstücke schicken wollen, mit Erzwingungshaft von bis zu 40 Tagen (März 2010 in Paderborn) bestraft werden?
Quellenangabe: http://www.medrum.de/?q=content/gesamtgesellschaftliche-veraenderung-statt-heuchelei ; Ausgabe 8.4.2010: "Inhaftierungswelle geht weiter" a.a.O. Meldung vom 1.4.10: "Gesamtgesellschaftliche Veränderung statt Heuchelei" (Barbara von Schnurbein)
Sehr geehrter Herr Euhus,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.04.2010.
Die Zuständigkeit für das Schulwesen liegt bei den einzelnen Bundesländern, weswegen ich als Bundestagsabgeordneter hier nur wenige Einflussmöglichkeiten habe. Mir ist der von Ihnen angesprochene Fall in Paderborn nicht bekannt.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Schulpflicht in Deutschland auch für muslimische Kinder. Nach meiner Kenntnis besuchen die allermeisten muslimischen Schülerinnen und Schüler den gemischtgeschlechtlichen Sport- und Schwimmunterricht. Dies zeigt auch die Studie "Muslimisches Leben in Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus dem Jahr 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB