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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Fried-Rainer H. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Fried-Rainer H. bezüglich Gesundheit

Wir haben seit Jahren einen Mangel an Spenderorganen.
Warum ist nicht jeder Deutscher automatisch ein Organspender wie z.B.jeder Bürger in Österreich?
Natürlich muss es die Möglichkeit geben sich ausschliessen zu können.
Dann wäre die Aussnahme der Sonderfall, der beantragt werden muss.
Meines Erachtens könnten somit viele Schwerstkranke gerettet werden.

Mit freundlichen Grüssen
Fried-Rainer Haut

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haut,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.04.2010.

1997 hat der Deutsche Bundestag das Transplantationsgesetz (TPG) verabschiedet. In Europa gibt es hierzu zwei verschiedene Ansätze. Das deutsche TPG seiht eine "erweiterte Zustimmungslösung" vor, wie sie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits Gesetz ist: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang.

Das z.B. österreichische Gesetz basiert auf einem Widerspruchsrecht. Dieses sieht vor, dass Organe grundsätzlich entnommen werden können. Es sei denn, der Betroffene hat zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen. In Ländern, in denen diese Rechtsgrundlage Gültigkeit hat, kommt es allerdings häufig zu Unklarheiten über die Rechtslage. Daher kann eine Organentnahme in der Praxis auch in diesen Fällen oftmals nur mit der Zustimmung der Angehörigen nach dem Tod des potentiellen Spenders erfolgen.

Außerdem ist fraglich, ob das Widerspruchsrecht den Anteil an Organspendern steigert. In Schweden hatte der Wechsel von der Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung keinen positiven Effekt auf die Organspendebereitschaft bewirkt.

Mit freundlichen Grüßen

M. Grosse-Brömer, MdB

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