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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Olaf N. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Olaf N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

ich möchte Sie in Ihrer Funktion als Rechtsanwalt und zugleich für mich im Landkreis Harburg zuständigen Bundestagsabgeordneten etwas zum Zusatzrentensystem der VBL fragen.
Das Zusatzrentensystem der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL wurde Anfang 2002 umgestellt, wobei rentenferne Jahrgänge wie ich benachteiligt wurden. Unsere Startgutschriften wurden häufig zu niedrig angesetzt, wodurch vermutlich auch meine spätere Zusatzrente im öffentlichen Dienst geringer ausfallen wird.
Vor über zwei Jahren stellte der BGH in seinem Urteil vom 14.11.2007 mit dem Aktenzeichen IV ZR74/06 eine Ungleichbehandlung innerhalb der rentenfernen Versicherten fest, was zur Unwirksamkeit der entsprechenden Übergangs- und Besitzstandsregelung führte.

Vor nunmehr 7 Monaten hat Frontal 21 hierüber am 25.08.2009 unter dem Titel "Betrogen und enteignet" berichtet. Geschehen ist von der Politik bislang jedoch noch immer nichts.
Da die Startgutschriften bis heute nicht korrigiert wurden, frage ich Sie hiermit, wann das BGH-Urteil vom 14.11.2007 von der Politik umgesetzt und uns Betroffenen endlich zu unserer rechtlich einwandfreien Startgutschrift verholfen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Nemitz

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Sehr geehrter Herr Nemitz,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Mir ist die Problematik mit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bekannt. Ich halte die Kritik des BGH für berechtigt. Zwar hat der BGH in seinem Urteil die Satzung für rentenferne Versicherte für unwirksam erklärt, jedoch keine Lösungsfrist empfohlen.

Es ist jedoch nicht Aufgabe "der Politik", das Urteil des BGH umzusetzen, sondern der beteiligten Tarifvertragsparteien - also der Arbeitgebervertreter von Bund, Ländern und Kommunen auf der einen und ver.di und dbb-Tarifunion auf der anderen Seite. Diese müssen auch die Neuregelung der Startgutschriften verhandeln.

Aufgrund der Tarifautonomie in Deutschland dürfen weder ich als Abgeordneter noch meine Fraktion an diesen Verhandlungen unmittelbar beteiligt sein.

mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer MdB

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