Frage an Michael Grosse-Brömer von Michael F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Grosse-Böhmer,
welche Tierschutzprojekte sind Sie a) bereit zu unterstützen und b) welche Vorhaben halten Sie für politisch durchsetzbar?
Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in alle Verfassungen.
Änderung des BGB, dass Tiere eben nicht mehr als Sachen behandelt werden.
Verbot der übermäßig langen und ohne Versorgung Schlachtviehtransporte.
Sehr geehrter Herr Frühauf,
Tierschutz nimmt für viele Menschen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein. Tierschutz basiert auf dem Gefühl der Mitverantwortung für die Geschöpfe Gottes. Deshalb wird mein persönliches Engagement darauf ausgerichtet sein, die Menschen in ihrer Verantwortung für die Tiere anzuerkennen und zu stärken.
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag am 26. Juli 2002 entschieden, den Schutz der Tiere im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verankern. Meine Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben diesem Antrag damals zugestimmt. Die Verankerung des Tierschutzes in den einzelnen Länderverfassungen obliegt der Entscheidung jedes einzelnen Bundeslandes. Hier hat der Deutsche Bundestag keine Einflussmöglichkeiten. In den Entwurf der EU-Verfassung wurde das Ziel des Tierschutzes ebenfalls aufgenommen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde bereits im Jahre 1990 um den Artikel 90 a erweitert. Darin heißt es: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist." Zudem hat Deutschland eines der ältesten und in der gegenwärtigen Fassung strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Eine Weiterentwicklung des gesetzlich festgeschriebenen Tierschutzes, erscheint bei der Zielsetzung den Tierschutz in Deutschland konkret zu verbessern, vor diesem Hintergrund weniger wichtig zu sein. Priorität muss deshalb die Ausführung der bestehenden Tierschutzgesetzgebung haben. Die Umsetzung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen obliegt den Bundesländern. Durch qualitativ und quantitativ angemessene Kontrollen der zuständigen Veterinär- und Ordnungsämter muss die Einhaltung des Tierschutzgesetzes gewährleistet werden.
Zur Tiertransportproblematik möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass bereits 1995 die damals unionsgeführte Bundesregierung bei der EU-Kommission darauf gedrängt hat, die für Deutschland beschlossene Begrenzung der Transportzeit auf 8 Stunden in das gesamte EU-Gebiet einzuführen. Leider wurde dies durch die Kommission mit dem Hinweis auf den EG-Vertrag abgelehnt. Die CDU / CSU-Bundestagsfraktion hatte die Initiative der damaligen Bundesregierung durch Anträge und Presseerklärungen unterstützt.
In seiner Stellungnahme zum aktuellen Vorschlag der Kommission hat der unionsgeführte Bundesrat nunmehr eine Begrenzung der absoluten Transportdauer für Schlachttiere auf maximal 8 Stunden und die Streichung der Exporterstattungen gefordert. Außerdem sollte sich die rot-grüne Bundesregierung dafür einsetzen, dass Anreize für eine Umstellung der Transporte lebender Schlachttiere auf Transporte von Fleisch geschlachteter Tiere geschaffen werden. Die Union wird auf eine konsequente Überwachung der Vorschriften zum Tiertransport drängen. Es ist allerdings innerhalb der EU immer wieder festzustellen, dass trotz gleicher Tierschutzvorschriften aufgrund mangelnder Kontrolle das Tierschutzniveau in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Deshalb muss an beidem gearbeitet werden: einer Begrenzung der Transportzeit und besseren Kontrollen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grosse-Brömer, MdB