Frage an Michael Glos von Hermann B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Glos,
vermutlich werden Sie auch zu meinem Problem nicht Stellung nehmen. Wie dem auch sei. Inzwischen beginnt der Wettbewerb auch auf dem Gasmarkt. Stelle bei meinen Überlegungen, den Anbieter zu wechseln, jedoch fest, dass es unterschiedliche Kündigungsfristen gibt, nämlich weitestgehend geregelte in der Gasgrundversorgung und sehr liberale für Sondervertragskunden. An einem Beispiel möchte ich dies verdeutlichen:
Gasgrundversorgung:
Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Sondervertragskunde:
Die SW P sehen vertraglich eine Kündigung bis 30.06.2009 zum Jahresende vor, darüber hinaus eine Frist von 12 Monaten zum Jahresende.
Diese Regelung ist in meinen Augen eindeutig wettbewerbsfeindlich, aber legal, wie mir bestätigt wurde.
Ich frage mich also, ob unsere Politiker, namentlich das Wirtschaftsministerium, tatsächlich an einem funktionierenden Wettbewerb interessiert sind?