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Frage von Ralf Z. •

Frage an Michael Glos von Ralf Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Glos,

Aus der Presse habe ich entnehmen können, das ALG II-Bezieher 39 Stunden in der Woche arbeiten sollen. Dabei enstehen zum Teil erhebliche Mehrkosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz und Verpflegung.

Ist Ihnen bekannt, das Im ALG II-Regelsartz nur ca. 11€ für den ÖPNV enthalten sind?
Ist Ihnen bekannt, das Im ALG II-Regelsartz nur ca. 4€ je Tag für Verfplegung enthalten sind?

Wenn Ihnen das bekannt sein sollte, möchte ich gern von Ihnen wissen, wie und in welcher Höhe diese Mehrkosten erstattet werden.

Mit freundlichen Grüssen

Ralf Zimmermann

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