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Michael Gerdes
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Frage von Bernd O. •

Frage an Michael Gerdes von Bernd O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zur Zwangsabgabe GEZ ?
- BAFÖG Emfänger sind ausgenommen, was ist aber mit all denen deren Eltern knapp datüber liegen?
- die Datenerhebungsmethoden sind höchst zweifelhaft
- die Steuer ist nicht rechtens und soll nur die ARD und ZDF Fründe sichern

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Oesing,

vielen Dank für Ihre Email.

Durch den neuen Rundfunkbeitrag soll einerseits die langfristige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichergestellt werden. Andererseits geht es aber auch darum, die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen, indem oftmals kritisierte Gerätekontrollen entfallen und ein System etabliert wird, das von allen solidarisch getragen wird. Unabhängiger und hochwertiger Rundfunk für unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben funktioniert nur als Solidargemeinschaft, an der sich alle beteiligen. Auch die Wirtschaft bleibt dabei einbezogen.

Der große Vorteil der Gebühren-Reform ist, dass der Besitz von Empfangsgeräten nicht mehr von der GEZ überprüft werden muss. Viele Menschen haben diese bisherigen Kontrollen in ihrer Wohnung als unangenehm empfunden.

Kritik haben vor allem die Veränderungen bei den Befreiungsregeln erfahren. Sie selbst sprechen Familien an, deren Einkommen möglicherweise knapp über der Befreiungsgrenze liegt. In der Tat war es früher eher leichter, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen. Dennoch bleibt eine Reihe von Befreiungs- oder Ermäßigungsmöglichkeiten bestehen: Für hochgradig schwerbehinderte Menschen mit dem Ausweiskennzeichen RF ist eine Reduzierung des Beitrags auf ein Drittel vorgesehen. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe bleiben natürlich weiterhin befreit. Für die SPD war es zudem bei den Verhandlungen der Ländervertreter von besonderer Bedeutung, dass vor allem die einkommensabhängigen Ausnahmeregelungen unverändert bleiben. Wer Sozialleistungen erhält, soll nicht mit Rundfunkgebühren belastet werden. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG erhält, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Wie sich die Beitragsneuordnung auf die Gesamteinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auswirkt, ist auch bei Experten umstritten. Im Laufe des Jahres wird geprüft werden, wie sich die Gesamteinnahmen entwickeln und ob der Rundfunkbeitrag nach oben oder unten korrigiert werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gerdes, MdB

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