Frage an Michael Gerdes von Alexander W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gerdes,
mit entsetzen habe ich den Artikel zu Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages in der Süddeutschen Zeitung vom 15.04. gelesen. Darin wird berichtet, dass das Rederecht der Abgeordneten, die eine von der Fraktion abweichende Meinung vertreten, diese nur nach Genehmigung der Fraktion im Parlament kund tun dürfen.
Meinem Demokratieverständnis nach ist das Parlament eine Institution in der kontrovers ein Problem diskutiert werden soll. Dafür werden die Parlamentarier gewählt und bezahlt. Wenn Sie allerdings ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können, dann sind sie in meinen Augen überflüssig -- der Bundestag zu einer Abnickbude verkommen.
Können Sie meine Befürchtung vielleicht entkräften oder stimmen Sie dieser Entmündigung ebenfalls nicht zu?
Viele Grüße
Alexander Wollny
Sehr geehrter Herr Wollny,
die in der Presse angesprochenen Vorschläge zur Änderung des Rederechts im Bundestag sind weder gut durchdacht, noch entsprechen sie meiner Vorstellung von Demokratie. Die Fraktionen hatten bisher noch gar keine Gelegenheit, die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses zu beraten. Reformen der Geschäftsordnung müssen ausführlich diskutiert werden. Zudem sollten sie möglichst im Konsens mit allen Fraktionen verabschiedet werden. Beides ist nicht geschehen. Ich bin dafür, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen können. Das Parlament muss Ort der politischen Auseinandersetzung bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gerdes MdB