Frage an Michael Bürsch von Rochus S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter herr Dr. Bürsch!
Mich würde interessieren, wie Sie zur neuen Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Bestandteilen stehen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Ihr
R. Silcher
Sehr geehrter Herr Silcher,
vielen Dank für Ihre Mail zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Bestandteilen.
Ich halte es für wichtig, dass Verbraucher beim Einkauf klar erkennen können, ob Lebensmittel gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten oder nicht. Außerdem muss es eindeutige Regelungen für den Anbau gentechnisch veränderter Produkte geben. Die Voraussetzungen hierfür hat die Regierung mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes Anfang des Jahres geschaffen. Wobei sich die SPD gegen Pläne der Union durchgesetzt hat, die den Einsatz der so genannten grünen Gentechnik (der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen) erheblich erleichtern wollten.
Mit Blick auf den Verbraucherschutz finde ich die Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" besonders wichtig. Sie unterstützt die Verbraucher nicht nur darin, in Zukunft selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch behandelte Produkte kaufen wollen, sondern gibt ihnen zudem die Möglichkeit, mit ihrem Einkauf direkt Einfluss darauf zu nehmen, ob sich der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft durchsetzt oder nicht. Entgegen mancher Äußerungen von Befürwortern der grünen Gentechnik gilt für die gekennzeichneten Lebensmittel, dass ihnen grundsätzlich keine Zusatzstoffe bzw. Enzyme zugesetzt werden, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren gewonnen wurden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn solche Stoffe gentechnikfrei nicht mehr verfügbar sind und in einem besonderen Verfahren nach der EU-Ökoverordnung zugelassen werden. Derzeit und bis auf weiteres gibt es solche Ausnahmen nicht.
Darüber hinaus bringt das Gesetz zwei weitere zentrale Verbesserungen mit sich: Beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen besteht prinzipiell die Gefahr, durch ungewollte Auskreuzung Nachbarfelder zu kontaminieren, auf denen natürliche Pflanzen wachsen. Das schädigt die Ernte des Nachbarn und ermöglicht die schleichende Ausbreitung der gentechnisch veränderten Pflanzen. Mit dem im Gesetz festgeschriebenen Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Feldern mit konventionellem Anbau und 300 Metern zu ökologisch angebautem Mais schützen wir gentechnikfreie Felder. Außerdem wird der Anbau von Gen-Raps in Deutschland untersagt.
Eine umfassende Information zu dem Thema Gentechnik finden Sie in der beigefügten Broschüre.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch