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Metin Hakverdi
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Frage von Birger Z. •

Frage an Metin Hakverdi von Birger Z. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hakverdi,
ich freue mich darüber, dass die aktuelle Regierung in Hamburg es uns ermöglicht ein gefördertes Baugemeinschafts-Genossenschafts-Hausprojekt zu realisieren. Im Zuge der Planung für dieses Projekt haben wir auch vor unsere Mieter (wir selbst) mit eigens erzeugtem Strom zu versorgen, der Plan ist ein KfW40 Plus Haus zu errichten. Da wir 23 WE planen benötigen wir einiges an kW Leistung um die Richtlinien zu erfüllen (was bei einem Mehrfamilienhaus bereits schwer genug ist) nun schlägt Herr Altmeier aus ihrer Regierung vor, die PV Anlagenförderung über die Einspeisevergütung ab 40 kWh drastisch zu kürzen (Entwurf Energiesammelgesetz). Das bedeutet vermutlich einen herben Schlag für unser Mieter-Strom Projekt in Hamburg. Daher meine Frage an sie, wie können Mieter und Hauseigentümer bei der PV Förderung gleichgestellt werden? Können sie sich dafür einsetzen, dass Mieter-Strom Projekte (die in Hamburg politisch gewollt sind) aus dieser Kürzung ausgenommen werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

auch für uns kam die Kürzung des PV-Dachsegments zwischen 40 und 750 kW überraschend. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist bereits im März an die EU-KOM herangetreten und hat auf der Grundlage eines Gutachtens den Überförderungstatbestand gemeldet. Dass eine Überförderung gemeldet werden muss, dazu haben wir uns mit dem EEG 2014 verpflichtet. Allerdings hätte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Parlament unterrichten können, dass sie an die EU-KOM herangetreten ist. Dies ist durchaus üblich, hat sie aber in diesem Fall nicht getan. Wir lassen derzeit die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, auf deren Basis die Überförderung festgestellt wurde, überprüfen. Gerne halte ich Sie hierzu auf dem Laufenden. Schreiben Sie mir bitte hierfür eine E-Mail an metin.hakverdi@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi

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