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Metin Hakverdi
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Frage von Thomas S. •

Frage an Metin Hakverdi von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

Herr Strauß fragt Sie am 17.05.2017 welche Vorteile die Übertragung der Bundesautobahnen an eine Verwaltungsgesellschaft bringen sollen?

http://www.abgeordnetenwatch.de/metin_hakverdi-778-78160--f466005.html#q466005

Sie Herr Hakverdi antworten auf diese Frage am 24.05.2017, Zitat

"Sehr geehrter Herr Strauß,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Abstimmung über die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes am 19.05.2017 wurde verschoben. Ich werde die weiteren Verhandlungen sehr aufmerksam verfolgen und dann auf dieser Grundlage eine Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten treffen.

Mit freundlichen Grüßen Metin Hakverdi"

Ich bin mit Ihrer Antwort unzufrieden, da Sie nicht auf die oben benannte Frage eingehen und sich bezogen auf das Für und Wider einer solchen Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bedeckt halten. Für diese Form der Zurückhaltung fehlt mir das Verständnis, da diese Thematik nun alles andere als neu und gleichzeitig von hoher Bedeutung ist.

So weist der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) in einem Positionspapier vom 16. Dezember 2015 auf eine aus seiner Sicht deutliche Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur:

"Lange Jahre hat der Bund deutlich weniger als 11 Mrd. Euro jährlich in
die Bundesverkehrswege investiert.(...) Die Daehre-Kommission "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ hat 2012 eine Finanzierungslücke allein für die Bestandsnetze in Höhe von jährlich 7,2 Mrd. Euro aufgezeigt."

http://bdi.eu/media/themenfelder/mobilitaet_logistik/downloads/BDI_Positionspapier_Verkehrsinfrastrukturgesellschaft.pdf

Frage 1:

Sehen Sie die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung auch als unterentwickelt?

Frage 2:

Wenn ja, wie konnte es dazu kommen und wäre dafür nicht auch die SPD politisch mitverantwortlich?

Frage 3:

Werden Sie vor der Wahl den Wähler(inne)n erklären, wie Sie bzw. die SPD sich zur angedachten Verkehrsinfrastrukturgesellschaf stellen?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schüller,

dieser Bundestag hat für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den letzten Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt, auch um den Investitionsstau unserer Straßen zu beenden.

Organisatorische Mängel verhindern häufig, dass das zur Verfügung stehende Geld für den Bau von Bundesfernstraßen zielgenau und an verkehrlichen Maßstäben orientiert abfließen kann. Auch bei Planung und Betrieb gibt es vielerorts unbestreitbaren Optimierungsbedarf. Das ist auf nahezu allen politischen Ebenen erkannt und benannt worden. Neben einer Reform der Auftragsverwaltung war hierzu schon länger die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft im Gespräch, die Planung, Bau und Betrieb in die Hände des Bundes legt. Grundidee ist, dass der Bund am besten in der Lage dazu ist seine eigenen Prioritäten umzusetzen.

Der von der Bundesregierung ursprünglich vorgelegte Entwurf hat den verkehrspolitischen Anforderungen jedoch zum einen nicht ausreichend Rechnung getragen, zum anderen gravierende Mängel hinsichtlich Privatisierung, Struktur, Beteiligung der Politik und Mitarbeiterrechten aufgewiesen. Er war daher nicht zustimmungsfähig. Deshalb haben die Haushalts- und Verkehrspolitiker der SPD-Fraktion in langen Verhandlungen wesentliche Änderungen durchgesetzt.

Der häufigste Vorwurf gegen den vorliegenden Vorschlag zur Bundesfernstraßengesellschaft ist der, er ermögliche Privatisierungen durch die Hintertür. Festgemacht wird dies an der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es gibt aber genug Praxisbeispiele –zum Beispiel die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – die beweisen, dass eine GmbH in öffentlichem Besitz nicht gewinnorientiert sein muss. Es wird außerdem im Grundgesetz festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleiben soll - sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft soll ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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